Garmisch-Partenkirchen -Ein Toter, überflutete Straßen und Keller: Wieder haben Unwetter in Teilen Bayerns gewütet. Betroffen waren Niederbayern, der Süden Oberbayerns und Schwaben. Ein Mann ist in Garmisch-Partenkirchen im Fluss Partnach von den Wassermassen mitgerissen worden und gestorben. Rettungskräfte hatten zuvor mehrere Stunden lang nach dem 52-Jährigen in dem reißenden Fluss gesucht.

Auch am Mittwoch rechnen die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit Dauerregen in Teilen Südbayerns. Im Alpenraum könnte es bis Donnerstagnacht teilweise bis zu 70 Liter pro Quadratmeter regnen.

Autos weggespült, Keller geflutet

In Niederbayern waren die Feuerwehren in der Nacht auf Mittwoch im Dauereinsatz. Wie die Polizei mitteilte, kam es zu 60 Einsätzen im Zusammenhang mit dem Wetter. Straßen waren überschwemmt und vorübergehend gesperrt, darunter auch ein Teil der Bundesstraße 301. Autos wurden weggespült, Keller geflutet und Bäume umgestürzt. Besonders betroffen waren die Stadt sowie der Landkreis Landshut und der Großraum Bayerischer Wald.

In Mauth (Landkreis Freyung-Grafenau) war zu befürchten, dass ein komplettes Sägewerk weggeschwemmt wird. Die Feuerwehr musste sich zwischenzeitlich zurückziehen. Nach rund zwei Stunden gab es Entwarnung. Es habe keine Gefahr mehr für Menschen und das Gebäude bestanden, so die Polizei.

Unfälle wegen Aquaplaning

In Rettenberg im Oberallgäu wurden am Dienstagnachmittag mehrere Häuser teilweise überschwemmt, wie ein Polizeisprecher sagte. Straßen seien von Wasser, Geröll und Schlamm überflutet worden.

In Oberbayern habe es diverse Einsätze wegen umgestürzter Bäume und gefluteter Fahrbahnen gegeben, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rosenheim. Vor allem die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau waren betroffen. Es habe einige Unfälle wegen Aquaplanings gegeben. Dabei wurden mehrere Personen leicht verletzt.

In Garmisch-Partenkirchen war eine Schülergruppe zeitweise in der Partnachklamm vom Wasser eingeschlossen, konnte sich laut Polizeiangaben aber selbst wieder befreien. (APA, 13.6.2018)