Canberra – Als erster australischer Bundesstaat will Canberra katholische Priester gesetzlich dazu verpflichten, Missbrauchsfälle anzuzeigen, von denen sie bei einer Beichte erfahren. Alle im Parlament des Stadtstaates vertretenen Parteien sind laut australischen Medien für diese Gesetzesreform, die Priestern den Bruch des Beichtgeheimnisses auferlegt, meldet Kathpress am Samstag.

Die katholische Abgeordnete Vicki Dunne appellierte an ihre Kollegen, nochmals darüber nachzudenken, ob sie die gesetzliche Anzeigepflicht tatsächlich über das Beichtgeheimnis stellen wollen. Der Bruch des Beichtgeheimnisses bedeutet nach geltendem Kirchenrecht für Priester automatisch die Exkommunikation. Kritiker führen außerdem an, das geplante Gesetz würde das Vertrauen in das "heilige, sakramentale und sakrosankte" Beichtritual untergraben.

Schutz von Kindern im Vordergrund

Canberras Erzbischof Christopher Prowse betonte in einem Kommentar für die Zeitungen der Fairfax-Mediengruppe, die Kirche teile mit dem Staat die Entschlossenheit zum Schutz von Kindern. Dies dürfe aber nicht zulasten der Religionsfreiheit gehen.

Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Passus zum Beichtgeheimnis soll bis 31. März 2019 jedoch nicht angewendet werden, um Kirche und Regierung mehr Zeit zur Aushandlung der Verfahrensweise geben. Die staatliche Missbrauchskommission hatte sich in ihren Empfehlungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern unter anderem für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses ausgesprochen. Canberra ist nun der erste Bundesstaat, der die Empfehlung in geltendes Recht umsetzen will. (APA, 9.6.2018)