Wien – Zu viele Details in der Schilderung einer "Scheidungsparty" haben den "Oberösterreichischen Nachrichten" eine Rüge des Presserats eingebracht. Da der Veranstalter des Events ausführlich mit "Aussagen zur Ehe und zur Scheidung" zitiert wurde, sei der Persönlichkeitsschutz seiner Ex-Gattin verletzt worden, schrieb der Presserat am Mittwoch in einer Aussendung. Die Ex-Frau hatte Beschwerde eingelegt.

Dass die "OÖN" im Herbst 2017 den Artikel "Marchtrenker feiert Ende seiner Ehe mit Scheidungsparty für 350 Gäste" publizierte, findet der Senat 3 des Presserats grundsätzlich nicht problematisch. Er ist der Ansicht, "dass es sich bei einer Feier anlässlich einer Scheidung mit 350 Gästen in einer Kleinstadt um ein ungewöhnliches Ereignis handelt. Ein neutraler Bericht darüber im Lokalteil einer Tageszeitung ist von öffentlichem Interesse und somit aus medienethischer Sicht unbedenklich."

Journalist ließ sich instrumentalisieren

Allerdings sei der frisch Geschiedene in seinen O-Tönen "unter anderem auf die Schuldfrage der Scheidung und die Anwaltskosten" eingegangen. Diese Zitate hätten "mit der Scheidungsparty selbst nichts zu tun" und seien auch nicht von öffentlichem Interesse. Dass die "OÖN" in ihrer Stellungnahme vorbrachten, im Zentrum des Artikels seien die ungewöhnliche Feier selbst und nicht die privaten Details im Mittelpunkt gestanden, überzeugte den Senat nicht. "Für den Senat hat es den Anschein, dass der Ex-Mann gezielt Details aus dem Scheidungsverfahren gegenüber der Journalistin lancierte", heißt es in der Aussendung.

Und auch wenn die Frau im Artikel namentlich nicht genannt wurde, sei es "für viele Leser aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bzw. aus der Region trotzdem klar zu erkennen" gewesen, um wen es sich handelt. Der Presserat stellte daher fest, dass der Artikel gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex verstößt, und verpflichtete die "OÖN" dazu, diese Entscheidung zu veröffentlichen. (APA, 6.6.2018)