Der freiheitliche Ex-Politiker Uwe Scheuch beim Prozessauftakt im April mit seiner Rechtsanwältin Ulrike Pöchinger.

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Klagenfurt – Uwe Scheuch, einst Mitglieder der Kärntner Landesregierung und freiheitlicher Parteichef, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zum dritten Mal wegen einer Straftat schuldig gesprochen worden. Zum Verhängnis wurden ihm dieses Mal gefälschte Rechnungen aus den Jahren 2007 und 2008. Richterin Ute Lambauer verhängte eine Zusatzstrafe von 4.400 Euro wegen Untreue zulasten des Landes.

Zumindest 21.000 Euro Schaden entstand dem Land Kärnten, führte die Richterin in der Urteilsbegründung aus. "Sie haben Ihrem persönlichen Referenten den Auftrag erteilt, Geld für den Wahlkampf aufzutreiben", sagte Lambauer zu Scheuch. Dessen Verantwortung, er habe nicht gewusst, dass dafür überhöhte Rechnungen und Scheinrechnungen vom Land Kärnten bezahlt wurden, glaubte sie dem Angeklagten nicht. "Dass Sie sich keine Gedanken gemacht haben, woher das Geld kommt, ist nicht nachvollziehbar", erklärte die Richterin. Scheuch hatte die Rechnungen abgezeichnet, womit sie in der Folge zur Auszahlung gelangten. Lambauer: "Hier ist ganz bewusst mehr ausbezahlt worden vom Land, um Geld zu lukrieren."

Möbel und Geburtstagsfeier

Bei zwei Medienunternehmen wurden so Guthaben aufgebaut, die später teils über weitere Scheinrechnungen abgeschöpft wurden, hieß es in der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Etwa wurden Möbel für ein Parteibüro und eine große Geburtstagsfeier von Uwe Scheuch damit bezahlt.

Scheuch hatte am Dienstag wie beim Prozessauftakt am 18. April auf seiner Unschuld beharrt. Er habe nie Weisungen erteilt, sagte er nach den Plädoyers. "Ich war in diese Vorgänge nicht direkt involviert. Ich hab sie nicht initiiert, nicht entwickelt und nicht durchgeführt." Vielleicht sei von seiner Seite zu viel guter Glaube und Leichtsinn dabei gewesen, er hätte genauer nachfragen müssen, wies er die Schuld indirekt seinem damaligen persönlichen Referenten, der in der Causa bereits verurteilt wurde, zu.

Scheuch bereits im April verurteilt

Erst im April war Scheuchs Verurteilung in der Causa "BZÖ-Wahlbroschüre" rechtskräftig geworden. 2012 wurde er in der "Part of the game"-Affäre wegen Geschenkannahme durch Amtsträger verurteilt, Scheuch verließ in der Folge die Politik. Die Strafe nun wurde daher als Zusatzstrafe zu den früheren Verurteilungen ausgesprochen. Er erhielt eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 40 Euro, also die 4.400 Euro. Dies kommt zu den früheren Strafen, insgesamt waren es bisher 490 Tagessätze und sieben Monate bedingte Haft, hinzu.

Weder Scheuch und seine Anwältin Ulrike Pöchinger noch Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gaben eine Erklärung zu dem Urteil ab, es ist daher nicht rechtskräftig. (APA, 5.6.2018)