Bregenz – Der Vorarlberger Spitzenkandidat der Liste Pilz für die Nationalratswahl 2017, Thomas Nasswetter, hat sein Engagement für die Bewegung beendet. Das erklärte er am Sonntag im ORF Radio Vorarlberg. Damit ist die Liste Pilz in Vorarlberg derzeit führungslos. Nach der erfolgreichen Wahl sei nicht mehr allzu viel passiert, "das Ganze ist eingeschlafen", so Nasswetter.

PR-Berater Nasswetter erklärte seinen Rückzug mit beruflichen Gründen. Die beiden Tätigkeiten seien nicht mehr vereinbar gewesen, außerdem seien ihm durch sein Mitwirken für die Liste Pilz berufliche Nachteile entstanden. "Ich engagiere mich nicht mehr für die Liste Pilz und war auch nie Mitglied der Partei", stellte er nun fest.

Niemand will übernehmen

Mit den Mitstreitern sei seine Nachfolge diskutiert worden, nach den Querelen der vergangenen Tage und Monaten sei aber niemand in Sicht, der die Spitze der Liste in Vorarlberg übernehmen wolle. Zur Nationalratswahl sei er noch mit einem Team von sechs Leuten angetreten.

Im Bund ist hingegen immer noch nicht geklärt, wie Listengründer Peter Pilz in den Nationalrat zurückkehren kann. Dass Peter Kolba sein Mandat zurückgelegt hat könnte ein Weg für Pilz – über einen Mandatstausch zwischen Niederösterreich und Bund – sein. Dafür müsste allerdings die Niederösterreicherin Maria Stern auf den Parlamentssitz verzichten.

"Anzeige" beim Verfassungsgericht

Dass die Partei offenbar bereit war, der Steirerin Matha Bißmann umfangreiche Zugeständnisse – bis hin zum Chefposten – zu machen, versucht der (an der Unterschriftenhürde) gescheiterte Präsidentschaftskandidat Gustav Jobstmann vor Gericht zu bringen – und zwar gleich vor das Höchstgericht. Er hat dem Verfassungsgerichtshof eine Anzeige gegen Pilz wegen "versuchtem Mandatskauf" übermittelt.

Laut Paragraf 305 Strafgesetzbuch (Vorteilsannahme) ist "ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil (Abs. 4) annimmt oder sich versprechen lässt, ... mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen". Bißmann hatte im Gespräch mit dem STANDARD erklärt, die Liste hätte das Tauschgeschäft im Vorfeld juristisch prüfen lassen. Sie mache sich keine Sorgen. (APA, red, 3.6.2018)