Linz – Ein Linzer Jurist will einen wegen Vergewaltigung angeklagten Mann als Verfahrenshelfer nicht verteidigen. Er könne das mit seinen Moralvorstellungen als Buddhist und als Vater einer Tochter nicht vereinbaren, sagte der Rechtsanwalt im Interview in der Samstagsausgabe der "Kronen Zeitung".

Er habe Befangenheit geltend gemacht, doch die Anwaltskammer wies dies zurück. "Ich und mein Kanzleipartner vertreten verdächtige Sexualtäter, wenn wir von deren Unschuld nicht überzeugt sind, prinzipiell nicht", sagte der als Verfahrenshelfer eingesetzte Strafverteidiger.


Die Anwaltskammer hat den Antrag mit der Begründung, das seien "sachfremde Motive" abgewiesen. Der Anwalt hat sich an das Landesverwaltungsgericht gewandt und wartet nun auf eine Entscheidung. Der Prozess gegen den wegen Vergewaltigung angeklagten Mann soll nächste Woche stattfinden. Wenn das Landesverwaltungsgericht nicht rechtzeitig entscheidet, müsse er den Fall übernehmen. (APA, 2.6.2018)