Eine Citymaut würde eine "klare Ungleichbehandlung" zwischen Wienern sowie Niederösterreichern und Burgenländern bedeuten, argumentiert das Finanzministerium.

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Wien – Der Vorstoß der grünen Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou für eine Citymaut für Einpendler nach Wien stößt beim Bund auf Ablehnung. Die Einführung wäre "in mehrfacher Hinsicht rechtlich unzulässig", versicherte das Finanzministerium am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme.

Eine derartige Gebühr würde eine "klare Ungleichbehandlung" zwischen Wienern sowie Niederösterreichern und Burgenländern bedeuten. Europarechtlich würde es sich wiederum um eine Benachteiligung von Unternehmen handeln, die keine Geschäfte in Wien haben. "Darüber hinaus sind Mauten mit Ermächtigung im Finanzausgleichsgesetz zulässig", betonte das ÖVP-geführte Ministeriums.

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Abseits rechtlicher Bedenken hält man auch politisch nicht viel von der Citymaut-Idee. Denn diese widerspreche dem von Türkis-Blau ausgerufenen Ziel der Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 Prozent und bedeute eine Belastung für arbeitende Menschen.

Temporäre Einfahrtsgebühr

Vassilakou hatte am Montag vorgeschlagen, den Pendlerverkehr mithilfe einer noch nicht näher bezifferten Einfahrtsgebühr, die bei der Stadtgrenze zu bestimmten Zeiten eingehoben werden soll – etwa von 6 bis 10 Uhr –, drosseln zu wollen. Denn die von Rot-Grün geplante Reduktion des Autoverkehrs benötige einen weiteren "großen Wurf". Die Einnahmen sollen in den Öffi-Ausbau fließen. Der Koalitionspartner SPÖ zeigte sich gesprächsbereit, Opposition und Land Niederösterreich stehen der Idee ablehnend gegenüber. (red, APA, 29.5.2018)