Auch wenn die morgen, Freitag, in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung Firmen zu einem restriktiveren Umgang mit Daten verpflichtet, so dürfen Unternehmen Belegschaftsvertretern Informationen nicht verweigern. Das sei sogar rechtswidrig, warnte die Arbeiterkammer (AK) OÖ in einer Presseaussendung am Donnerstag.

Vorfälle

In den vergangenen Monaten sei man "sehr oft" mit Fällen konfrontiert gewesen, in denen Unternehmen den Betriebsräten ihnen zustehende Informationen vorenthalten und das mit den verschärften Datenschutzbestimmungen begründet hätten, berichtete die AK. Die Arbeit der Belegschaftsvertreter werde damit "nicht nur erschwert, sondern sogar verhindert". Allerdings sei ein derartiges Vorgehen rechtswidrig, die Informationsrechte der Betriebsräte würden durch die Datenschutz-Grundverordnung nicht berührt, stellte die Kammer klar. Sie wies darauf hin, dass sie u.a. eine Datenschutzausbildung für Betriebsräte anbiete. (APA, 24.5.2018)