Wien/Gumpoldskirchen – Der Glücksspielriese Novomatic hat Ende 2017 einen mehrjährigen Zivilprozess gegen seinen Widersacher Thomas Sochowsky endgültig gewonnen. Nun, im Mai, hat dieser seine in einem nie veröffentlichten Buch getätigten Anschuldigungen gegen den Konzern öffentlich widerrufen und Novomatic 86.000 Euro Kosten ersetzt. Zu dem Verfahren gab es einige Nebenprozesse. Ein Thema: die Beschattung Sochowskys.

Bereits Anfang 2017 hatte das Handelsgericht (HG) Wien entschieden, dass Sochowsky Novomatic nicht mehr "größte kriminelle Organisation in Österreich" nennen darf und derartige Äußerungen via Zeitungsinserat widerrufen muss. Diese und weitere Anschuldigungen hatte Sochowsky, der zahlreiche Spielerklagen gegen Novomatic angestrengt und teils auch gewonnen hat, in einem Buch getätigt. Das unter einem Pseudonym verfasste Werk ist aber nie erschienen, da es Novomatic per einstweiliger Verfügung stoppen hatte lassen.

Mit Berufung abgeblitzt

Gegen das HG-Urteil hatte Sochwosky eine umfangreiche Berufung eingelegt, ist damit aber in den Instanzen abgeblitzt. Die endgültige Niederlage kam am 21. Dezember 2017 vom Obersten Gerichtshof (OGH), der die Revision nicht zugelassen hat, wie Sochowskys Anwalt Peter Ozlberger der APA mitteilte.

Anfang Mai 2018 schließlich erschien in der "Krone" ein halbseitiger Widerruf, in dem es heißt, Sochowsky habe fünf Äußerungen getätigt – unter anderem dass Novomatic "Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu verantworten" habe -, die er als unwahr widerrufe. Das Urteil bzw. der Grund für den Widerruf ist in der Annonce nicht erwähnt. Laut Sochowskys Anwalt hat sich Novomatic durch Exekution die Erlaubnis geben lassen, den Widerruf zu veröffentlichen, die Zeitungsanzeige wurde also nicht von Sochowsky beauftragt.

Weitere Beschwerde möglich

Sochowsky überlegt, gegen das OGH-Urteil eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) einzulegen. Dazu ist seinem Anwalt zufolge noch bis Anfang Juli Zeit.

In dem Kreditschädigungsprozess am Handelsgericht hatten zahlreiche prominente Zeugen ausgesagt, etwa der Lobbyist Walter Meischberger, der frühere Grüne Politiker Peter Pilz sowie die frühere niederösterreichische Landesrätin Christa Kranzl (SPÖ). Es ging dabei nicht nur um die kreditschädigenden Aussagen aus dem nie erschienenen Buch.

Vorwurf der falschen Zeugenaussage

Zusätzlich gab es zu dem Verfahren bemerkenswerte Nebenprozesse, etwa um den Vorwurf der falschen Zeugenaussage. Auch eine Unterlassungsklage brachte Interessantes über Widersacher bzw. ehemalige Geschäftspartner und Freunde von Novomatic zutage. Dies alles offenbart, dass in der Glücksspielbranche auch im juristischen Bereich mit harten Bandagen gekämpft wird.

Ein Schmankerl, das aus zahlreichen der APA vorliegenden Gerichtsunterlagen und Rechnungen hervorgeht: Auf Sochowsky wurden Detektive gehetzt. Gezahlt wurde das ganze von der Firma Omnia eines gewissen Gert Schmidt, bekannt auch als Automatenjäger. Schmidt kennt Novomatic-Gründer und Milliardär Johann Graf, er macht mit seinem Portal Spielerinfo Jagd auf illegale Glücksspielautomatenbetreiber und somit Konkurrenten von Novomatic.

Dafür hat er immer wieder Geld von Novomatic bekommen, wie Schmidt auch als Zeuge vor Gericht bestätigte. Der APA liegen dazu auch mehrere Rechnungen der Schmidt-Firmen Profi Media GmbH und Anexus GmbH an die Novomatic-Tochter Austrian Gaming Indusries (AGI) in den Jahren 2009 und 2010 über vier- bis sechsstellige Eurobeträge vor.

Verrechnet werden etwa "juristische Sondierungen" und "Beratung 'Spieler-Schutz'", einmal auch eine 360.000 Euro teure "technische Aufbereitung und Abwicklung, EDV-Dokumentationen und Programmeinschulung". Die 360.000-Euro-Rechnung kannte Schmidt übrigens, als sie ihm bei einer Zeugeneinvernahme vorgehalten wurde, nicht, wie er sagte. "Ich weiß auch nicht, ob diese Rechnungen richtig sind." Sie seien "auf unerklärliche und unlautere Weise zu Dr. Pilz gekommen."

Sochowsky früher Geschäftspartner von Novomatic

Dass Sochowsky, früher ebenfalls Geschäftspartner von Novomatic, von einem Detektiv beschattet wurde, könne sein, so Schmidt als Zeuge weiter. "Ich habe die diesbezüglichen Berichte gesehen, jedoch war das Ergebnis alles unbedeutend." Wann der Widersacher beschattet wurde, wisse er nicht mehr; es "waren jedoch nur ein paar Wochen lang."

Diese "Tätigkeiten" seien an den Steuerberater eines Herrn W., der auch im ursprünglichen Kreditschädigungsprozess gegen Sochowsky als Zeuge ausgesagt hatte, bezahlt worden, so Schmidt. "Es wurden diesbezüglich ein paar zehntausend Euro an diesen bezahlt", so Schmidt laut Protokoll. W. arbeitete laut Schmidt nie für eine seiner, Schmidts, Firmen, sei jedoch Vorstand eines Spielerhilfsvereins gewesen. "In dieser Funktion war er für uns tätig im Kampf gegen illegales Glücksspiel ... ." W. war übrigens – den Aussagen Schmidts zufolge – zwischenzeitlich Partner von Spielerkläger Sochowsky.

Vorschlag, Sochowsky zu beschatten

Der Vorschlag, Sochowsky beschatten zu lassen, kam laut Schmidt von W. Dieser habe gesagt, dass er einen Steuerberater kenne, der wiederum einen Detektiv kenne. "Dieser sollte den Hrn. Sochowsky checken, wovon er eigentlich lebt und wovon er finanziert wird." Schmidts Firma Omnia habe gesagt: "Ja, wenn etwas dabei herauskommt, dann würden wir auch ein bisschen dafür bezahlen. Es ist allerdings nicht viel dabei herausgekommen."

Der Detektiv habe lediglich Firmenbuchauszüge geholt und im Internet recherchiert, "sodass wir das ganze beendet haben." Auf die Frage, ob es stimme, dass er, Schmidt, W. angewiesen habe, einen Trojaner auf dem Computer des Beklagten zu installieren, sagte Schmidt, dass W. "zum Zeitpunkt dieser Einvernahme nicht mehr für uns tätig war. Er hatte damals schon zu Hrn. Sochowsky gewechselt."

Ob letztendlich Novomatic hinter dem Beschattungsauftrag steckte, wie Sochowsky vermutet, konnte nicht bewiesen werden. Schmidt hielt sich zu der Frage, ob sein Firma Omnia die Detektivkosten ersetzt bekam, bedeckt: "Dazu mache ich keine Angaben und berufe mich diesbezüglich auf das Geschäftsgeheimnis." Auch, wieviel Geld seine Firmen von Novomatic bekommen haben, sagte er als vorläufig unbeeidet vernommener Zeuge nicht.

W. hatte nach Angaben von Sochowskys Anwalt Ozlberger im Kreditschädigungsprozess von Novomatic gegen Sochowsky, am 1. Dezember 2014, zunächst als Zeuge ausgesagt, dass Novomatic-Gründer Graf Schmidt persönlich beauftragt habe, Sochowsky mit Detektiven beschatten zu lassen und ihn wirtschaftlich zu vernichten. "Die Novomatic und der Zweitkläger wollten Herrn Sochowsky wirtschaftlich total zerstören", so W. laut Gerichtsakt. 2013 habe er, W., in einem Cafe von Schmidt den Auftrag bekommen, "dass ich am Computer von Herrn Sochowsky einen Trojaner installiere."

Aussage widerrufen

Diese Aussage widerrief W. jedoch am 13. März 2015 in einem Brief an das Gericht, "was natürlich absolut ungewöhnlich" ist, wie Sochowskys Anwalt Ozlberger bemerkt. Vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage wurde W. später vom Gericht freigesprochen. W. hatte den Widerruf der für Novomatic ungünstigen Zeugenaussage mit seinem schlechten gesundheitlichen Zustand begründet, er sei im Frühjahr 2014 von "unbekannten Tätern" vorsätzlich schwer verletzt worden und vermute, Sochowsky stecke dahinter.

Sochowsky dementiert das freilich, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem Zeitungswiderruf, sagt Sochowsky laut seinem Anwalt, wolle ihm Novomatic wirtschaftlich schaden, schließlich koste ein Widerruf in der "Krone" mehr als 20.000 Euro. Vorige Woche habe Sochowsky Novomatic insgesamt rund 86.000 Euro an Kostenersatz (inklusive Widerrufskosten) gezahlt. (red, APA, 15.5.2018)