Wien – Die Zahl der Asylanträge in Österreich verringert sich weiter massiv. Im ersten Jahresdrittel wurden nach Angaben des Innenministeriums 5.011 Ansuchen gestellt. Das ist ein Rückgang um rund 40 Prozent gegenüber den ersten vier Monaten 2017.

Rechnet man die Zahlen auf das ganze Jahr hoch, wäre man bei gut 15.000 Anträgen. Das wäre der niedrigste Wert seit 2011 und nur etwa ein Drittel der Zahlen zu Beginn des Jahrhunderts. Der Trend hat sich zuletzt sogar verstärkt: Vergleicht man den April mit jenem des Vorjahrs, beträgt der Rückgang fast 48 Prozent.

Stärkste Asylwerbergruppe sind weiterhin Syrer mit 1.241 Ansuchen. Jedoch sind auch das mehr als 52 Prozent weniger als Anfang 2017. Zweitgrößte Gruppe sind Afghanen mit 768 Anträgen (minus 45 Prozent). Merkbare Zuwächse gibt es nur bei Bürgern aus Ländern, die zahlenmäßig wenig ins Gewicht fallen, wie Georgiern mit 238 Anträgen, wobei hier der Anstieg mit 65 Prozent beachtlich ist.

Relativ hoch sind noch immer die Zahlen, die die Grundversorgung (in der Regel während des Asylverfahrens) betreffen. 55.459 Plätze werden derzeit finanziert, gut ein Drittel davon in Wien.

Kickl sieht positive Entwicklung

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sieht in den aktuellen Zahlen "grundsätzlich positive Entwicklungen". Dies sei allerdings kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.

Kickl verwies auf die Reform des Fremdenrechts, die gegenwärtig in Begutachtung ist. Diese soll helfen, eine klare Trennlinie zwischen Asyl und Zuwanderung zu ziehen. Grundsätzlich brauche es aber einen Paradigmenwechsel in der Asylpolitik: Europa wende ein Asylsystem an, das vor der Globalisierung entwickelt worden sei. Das könne auf Dauer nicht funktionieren: "Der erste Schritt muss daher sein, dass Asylanträge nicht mehr in Europa gestellt werden, sondern im jeweiligen Heimatkontinent."

UNHCR-Kritik an neuer Flüchtlingsnovelle

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat kritisierte am Mittwoch hingegen die vom Innenministerium vorgelegte Fremdenrechtsnovelle. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wird etwa die Bargeldabnahme bei Asylsuchenden als problematisch bewertet. Mit Sorge sieht man auch die Ermächtigung der Behörden beim Auslesen von Handydaten.

Aus Sicht des UNHCR sollte Letzteres keinesfalls ein Automatismus sein. Daten sollten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes und unter Wahrung der Privatsphäre ausgelesen werden.

Was die Erlaubnis an die Behörden, Asylsuchenden bis zu 840 Euro abzunehmen, betrifft, weist UNHCR-Österreich-Leiter Christoph Pinter darauf hin, dass schon jetzt Asylsuchende mit Geld für ihre eigene Versorgung aufkommen müssten: "Aus unserer Sicht macht es aber einen großen Unterschied, jemandem automatisch Geld wegzunehmen, anstatt ihn für Miete oder Versorgung einfach selbst zahlen zu lassen."

Eine Regelung, die vom UNHCR weiters als bedenklich erachtet wird, ist der geplante erschwerte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge. Konkret sollen sie nun mindestens zehn Jahre warten müssen, was Pinter für falsch hält. Die Perspektive auf eine rasche Einbürgerung fördere einen erfolgreichen Integrationsprozess und sei für die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts wünschenswert. Überhaupt warnt das UNHCR davor, im öffentlichen Diskurs Missbrauch und Neiddebatten in den Mittelpunkt zu stellen. Gleichzeitig könnten sich die Regelungen auch negativ auf die Integration von Flüchtlingen auswirken. (APA, 9.5.2018)