Wien – Ein 72-jähriger Pensionist ist am Wiener Straflandesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er im Juni 2017 auf Facebook meinte, die ehemaligen Grüne Politikerin Ulrike Lunacek "sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren". Der ehemalige Gastronom bekam fünf Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"In Gehege sperren"

Nachdem er gehört haben will, dass die ehemalige Europaabgeordnete und erfolglose Spitzenkandidatin bei der letzten Nationalratswahl gesagt habe, dass man für die sexuellen Bedürfnisse der Flüchtlinge Verständnis haben müsse, habe er das "aus der Emotion heraus" geschrieben. In der Facebook-Gruppe "Sag ja zu HC Strache und Norbert Hofer" schrieb er laut Anklage zu einem Beitrag und einem Bild mit der Politikerin: "Bei den Grünen ist eine häßlicher als die Andere, aber die Lesbe Lunacek stellt alles in den Schatten. Die sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren..." (sic).

"Das ist so aus mir herausgekommen", meinte der 72-Jährige zu Richter Gerald Wagner auf die Frage, was er damit gemeint hat. "Ich habe das unglücklich formuliert."

Mit dem Hassposting habe der Beschuldigte Flüchtlinge mit Tieren gleichgesetzt und die frühere Abgeordnete aufs übelste beschimpft, meinte Lunaceks Anwalt Wolfgang Niklfeld.

Wegen des zweiten Satzes des Postings wurde er wegen Verhetzung verurteilt. "Das ist eine Grenzüberschreitung", sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. "Das ist schlicht und ergreifend Verhetzung."

Keine Verurteilung gab es bezüglich des ersten Satzes im Posting, in dem sich der Pensionist abwertend über ihr Aussehen und ihre sexuelle Neigung äußerte. Diese kann die ehemalige Spitzenkandidatin der Grünen mittels Privatanklage selbst geltend machen, da es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt. (APA, 8.5.2018)