Berlin – CDU und CSU wollen für Kinder von Flüchtlingen einen Wertekundeunterricht an deutschen Schulen einführen. Insbesondere für Flüchtlingskinder sei die "Beschäftigung mit dem deutschen Rechtssystem und der Werteordnung des Landes wichtig", heißt es in dem Entwurf eines Beschlusspapiers der Unionsfraktionsspitzen.

Kanzlerin Angela Merkel äußerte sich am Montag zustimmend, verwies aber auf die Zuständigkeit der Länder. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU aus Bund und Ländern tagen bis Dienstag in Frankfurt am Main. Integrations- und Asylpolitik ist einer der Schwerpunkte der Konferenz. In einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Beschlussentwurf zu dem Thema sprechen sich die Unionspolitiker für die deutschlandweite Einführung von "Rechtsstaatsklassen" beziehungsweise "Werteunterricht" aus.

Was vermittelt werden soll

Ziel dieses Unterrichts solle sein, dass Flüchtlinge sich im deutschen "Werte-/ Rechtsstaatssystem besser zurechtfinden können und ihnen gleichzeitig die Grenzen und Verpflichtungen unseres Rechtsstaats vermittelt werden", verlangen die Politiker von CDU und CSU. Die Sprach- und Wertevermittlung solle der Regelbeschulung vorgeschaltet sein als "unabdingbare Voraussetzung für gelingende Integration".

Die Integration derer, die in Deutschland bleiben könnten, habe "nicht zuletzt zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens" Priorität, heißt es in dem Entwurf. "Dazu gehört über den notwendigen Willen zum Spracherwerb hinaus auch die bundesweite Einführung von Rechtsstaatsklassen beziehungsweise Wertekundeunterricht, um Flüchtlingen die Werte und Grundregeln unseres Rechtsstaats zu vermitteln."

Unterstützung für Ankerzentren

Merkel befürwortete die Forderung. "Da Schule aber Länderhoheit ist, werde ich das jetzt mit den Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen besprechen", sagte die CDU-Vorsitzende, bevor sie am Montag zu der Konferenz nach Frankfurt reiste.

Die Unionsfraktionschefs stellen sich in dem Entwurf klar hinter die Pläne von Innenminister Horst Seehofer (CSU) für die Einrichtung von Ankerzentren zur Unterbringung von Asylwerbern. Anker steht für Ankunft, Entscheidung, Rückführung. In den Zentren sollen Asylwerber für die gesamte Dauer ihrer Antragsprüfung untergebracht werden. Wird ein Antrag abgelehnt, sollen die Betroffenen direkt aus den Ankerzentren heraus abgeschoben werden. Das Vorhaben solle "zügig" umgesetzt werden, heißt es in dem Entwurf. (APA, AFP, 7.5.2018)