Klagenfurt – Ein 37-jähriger Iraker und seine 32-jährige Ehefrau sind am Donnerstag am Bezirksgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten im Oktober 2017 in ihrer Wohnung in Klagenfurt ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ihr fünfjähriger Sohn hatte damals ein Fenster geöffnet und war aus dem fünften Stock gestürzt, er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Die beiden Angeklagten waren vor Gericht vollinhaltlich geständig. Das Fenster war nicht mit einem Schloss, sondern nur mit einem Hebel gesichert: "Zusätzlich habe ich auch noch einen zweiten Hebel am Fenster angebracht. Ich hätte mir wirklich nicht gedacht, dass er das Fenster so aufbekommt", sagte der Vater. Er und seine Frau gaben zu, den Fünfjährigen kurz allein im Raum gelassen zu haben.

Richterin Gabriela Kropf sprach die beiden schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 200 Tagsätzen, was bedeutet, dass der Mann 1.200, die Frau 800 Euro bezahlen muss. Die Frau nahm das Urteil nach Rücksprache mit ihrem Anwalt an, der 37-Jährige, der ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, bekam drei Tage Bedenkzeit. Bezirksanwältin Gerda Bogner gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA, 3.5.2018)