Wien – Die Universitätsräte an den 22 öffentlichen Unis sind fast komplett. Bis Ende April mussten die in den vergangenen Monaten von Senaten und Regierung bestellten Ratsmitglieder an jeder Universität gemeinsam jeweils ein weiteres Mitglied bestimmen. Das haben alle Unis bis auf die Kunstuniversität Graz gemacht – bestellt wurden Vertreter aus Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft.

Ein Wirtschafts-Schwergewicht hat sich etwa die Universität Salzburg mit Verbund-CEO Wolfgang Anzengruber als letztes Mitglied in den Rat geholt. Die Uni Linz wiederum setzte eine Tradition fort: Seit Einführung der Räte 2003 steht der jeweilige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich dort an der Spitze des Gremiums: Diese Serie setzt wie bereits in der Vorperiode nun Heinrich Schaller fort, der von den anderen Räten nicht nur als letztes Mitglied, sondern auch zum Vorsitzenden gekürt wurde.

Auf ein Mitglied der lokalen Wirtschaft als letztes Rats-Mitglied setzten auch etwa die Uni Innsbruck mit Carina Schiestl-Swarovski und die Technische Universität (TU) Graz mit dem Industriellen und Ex-Chef der steirischen IV Jochen Pildner-Steinburg. Start-Up-Flair holte sich die Wirtschaftsuniversität mit dem aus Wien stammenden Co-Gründer und CEO des deutschen Fintechs N26 Valentin Stalf.

Auf Persönlichkeiten aus der Kulturszene setzen viele Kunstunis: An der Kunstuni Linz bestellten die anderen Mitglieder Nationalbibliotheks-Generaldirektorin Johanna Rachinger, an der Universität für Angewandte Kunst den Künstler Erwin Wurm und an der Musikuni Wien den Intendanten des Theaters an der Wien, Roland Geyer.

Die Uni Wien setzte dagegen mit dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst-Ludwig Winnacker, auf einen Vertreter aus der Wissenschaft. Gleiches gilt unter anderem für die Donauuni Krems mit dem Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal und die Medizin-Uni Innsbruck mit dem Vorsitzenden der Delegiertenversammlung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Josef Glößl.

Der Uni-Rat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungsentwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

Heuer mussten Senate und Regierung zum ersten Mal grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Außerdem dürfen die Universitätsräte künftig nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wurde für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1.500 Euro entlohnt. (APA, 30.4.2018)