In Villach, so der Vorwurf, wurden Wählerstimmen zu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt, eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswahlbehörde habe auch nicht stattgefunden.

Foto: APA/NEUMAYR/MMV

Der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) mit Parteichef Christian Kern (l.).

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt/Villach – Nach Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen bei der Bundespräsidentenwahl vor zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft nun Strafanträge eingebracht. Wie Anwalt Meinhard Novak am Mittwoch der APA bestätigte, müssen der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) und neun weitere Personen, die an den Vorgängen beteiligt waren, vor Gericht.

Gegen sechs Beschuldigte in Villach wurde das Verfahren eingestellt, meldet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Insgesamt sind rund 20 Wahlbehörden und 250 Beschuldigte von den Ermittlungen betroffen, sagt eine Sprecherin der WKStA zum STANDARD. Bei fünf davon wurde das Verfahren eingestellt: Klagenfurt, Wien-Liesing, Zell-Gurnitz (Bezirk Klagenfurt-Land), Miesenbach (Bezirk Wiener Neustadt) und Rohrbach (Bezirk Mattersburg). Zu den übrigen erstattete die Stelle Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Konkret geht es um die Auszählung der Briefwahlstimmen zur – später aufgehobenen – Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai 2016. Schon bald waren Vorwürfe laut geworden, dass es bei der Auszählung an mehreren Orten in Österreich Unregelmäßigkeiten gegeben habe. In Villach, so der Vorwurf, wurden Wählerstimmen zu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt, eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswahlbehörde habe auch nicht stattgefunden.

Bürgermeister hofft auf Diversion

Laut Novak muss sich der Bürgermeister selbst wegen falscher Beurkundung verantworten. "Dabei geht es um zwei fehlerhafte Protokolle", sagte Novak. Albel hatte bereits 2016 in einer Befragung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeräumt, dass es bei der Auszählung zu "offensichtlichen Fehlern" gekommen war.

"Wir hoffen auf diversionelle Erledigung", sagte Novak. Dabei verzichtet das Gericht unter Auflagen – wie etwa einer Geldzahlung – auf ein Urteil. Der Prozess wird am Landesgericht Klagenfurt stattfinden, Richter Christian Liebhauser-Karl wird laut Novak die Hauptverhandlung leiten. (APA, red, 25.4.2018)