Bauflächen im Rheintal sind begehrt und teuer.

Vision Rheintal

Bregenz – Die Vorarlberger Landesregierung reagiert mit Novellen zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz auf die Spekulation mit Immobilien. Die Grundstückspreise haben sich in Gunstlagen in zehn Jahren verdoppelt. Entsprechend hoch sind Mieten und Wohnungspreise.

Ziel der Reform ist, Bauland zu mobilisieren, das in Vorarlberg zwar im Übermaß gewidmet, aber nicht verfügbar ist. Knapp 3.400 Hektar der gewidmeten 11.300 Hektar sind ungenutzt. "Baugrundstücke gelten derzeit als sichere Wertanlage", erkannte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (VP), zuständig für Wirtschaft und Raumplanung.

Auffallende Großunternehmer

"In Vorarlberg ist die Investitionskraft einiger Großunternehmer auffallend, aber auch sonstige Privatpersonen erwerben zunehmend – ohne Bauabsicht – Baugrundstücke als reine Wertanlage", kann man in den Erläuterungen zum neuen Grundverkehrsgesetz lesen. Diesen Großgrundbesitzern will man nun einen Riegel vorschieben.

Wer bereits fünf Hektar unbebaute und gewidmete Bauflächen besitzt, darf keine weiteren erwerben. Die Reaktion aus der Industriellenvereinigung ist verhalten: Ob Befristungen oder Obergrenzen für gewidmete Grundstückskäufe praxistauglich sind und tatsächlich zu mehr Planungssicherheit führen, sei genau zu prüfen, sagte IV-Präsident Martin Ohneberg in einer ersten Reaktion.

Autos auf das Einkaufszentrum

Ein weiteres Novum für die Wirtschaft: Eingeschoßige Einkaufsmärkte sind nicht mehr erlaubt, Parkflächen müssen zu zwei Dritteln auf oder unter dem Gebäude geschaffen werden. Wer Bauland erwirbt, egal ob Häuslebauer oder Investor, muss eine Erklärung abgeben, dass es innerhalb von sieben Jahren bebaut wird (ausgenommen sind Flächen unter 800 Quadratmeter).

In die Pflicht genommen werden auch die Gemeinden. Sie müssen räumliche Entwicklungskonzepte und Pläne zur Quartiersentwicklung erstellen und sich daran halten, regionale Raumplanung soll forciert werden. Der Wohnungsknappheit will man mit Verdichtung der Ortskerne beikommen. Die schwarz-grünen Regierungspartner loben ihr Gesetz, das Teil ihres Regierungsübereinkommens ist, die Opposition studiert es noch. Die Begutachtungsfrist läuft bis 23. Mai. Seit Dienstag sind die Entwürfe zu den beiden Gesetzen online. (Jutta Berger, 24.4.2018)