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Wer seinen Mobilfunk-Vertrag vorzeitig kündigt, soll für vergünstigte Handys einen Abschlag zahlen. Davor warnen die Konsumentenschützer der AK am Dienstag in einer Aussendung. Entsprechende Regelungen werden am Mittwoch von der EU verhandelt.

Mindestvertragsdauer von üblicherweise 24 Monaten

Die neuen Regelungen sehen, laut AK vor, dass Konsumenten die künftig ihren Vertrag vorzeitig (also vor dem Ablauf der Mindestvertragsdauer von üblicherweise 24 Monaten) kündigen wollen, das vergünstigt erworbene Handy zurückgeben oder eine Abschlagszahlung dafür zahlen sollen. Betroffen sind jene Handys, die gemeinsam mit dem Handyvertrag erworben wurden.

Ausständigen Grundentgelte

Alternativ dürfen die Betreiber von Betroffenen auch die noch ausständigen Grundentgelte für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verrechnen. Zusätzliche Ausgleichszahlungen darf der Anbieter nicht verlangen. Auch andere Kommunikationsdienste (etwa Internet- oder Kabel-TV-Anbieter), die Empfangsgeräte verbilligt abgeben, können davon Gebrauch machen.

"Es braucht faire Regelungen", fordert die AK. "Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten." (red, 24.4. 2018)