Betroffen sind etwa Elga-Daten, die für Forschungszwecke freigegeben werden sollen

Foto: APA/Schneider

Die Neos haben angekündigt, gemeinsam mit den Datenschützern von Epicenter.works das neue Datenschutzgesetz im Bereich Wissenschaft und Forschung als EU-Rechtsverstoß zu melden. Die Umsetzung in Österreich soll von den EU-Vorgaben abweichen. Es geht dabei unter anderem um die Verwendung von Daten der elektronischen Gesundheitsakte (Elga) und des Melderegisters.

Prinzipiell haben die Neos nichts gegen die Verwendung dieser Datensätze. Aber sie kritisieren, dass Bürgerdaten für Forschungszwecke nicht ausreichend pseudonymisiert werden müssen. So sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, damit Personen nicht durch ihre Daten identifiziert werden können. Eine davon ist der Einsatz von bereichsspezifischen Personenkennzeichen.

Datenschützer: "Kein ausreichender Schutz"

Das sei "kein ausreichender Schutz", bemängeln die Datenschützer von Epicenter Works, die an der Beschwerde mitarbeiten. Ein weiteres Problemfeld ist das Fehlen von Möglichkeiten, Daten zu berichtigen oder löschen zu lassen.

"Auch wenn ich eine seltene Krankheit habe und meine Daten für die Forschung wichtig sind, kann es triftige persönliche Gründe für deren Löschung geben", sagt Neos-Forschungssprecherin Claudia Gamon, die auf "Rechtssicherheit für Forscher" pocht. Am Freitag soll das Gesetz mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ den Nationalrat passieren, nächste Woche folgt die Beschwerde der Neos. Die EU-Kommission hat dann ein Jahr Zeit, um ein Verfahren einzuleiten.

Abstrakte Verbandsklagen

Auch andere Teile der großen Datenschutznovelle werden von der Opposition heftig kritisiert. So fordern SPÖ, Neos und Liste Pilz, dass abstrakte Verbandsklagen ermöglicht werden. Das bedeutet, dass Datenschutzorganisationen selbstständig gegen Konzerne vorgehen können. Schafft es diese Regelung nicht in das Datenschutz-Deregulierungsgesetz, könnten die nötigen Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verweigert werden. (Fabian Schmid, 19.4.2018)