Die Regierungsparteien bestehen freilich darauf, dass das Untersuchungsvorhaben rund um den Verfassungsschutz juristisch wasserdicht ist, denn die Opposition, allen voran die Liste Pilz, hat bereits angekündigt, dass man "das ÖVP-Netzwerk" als auch "die versuchte Machtübernahme durch die FPÖ" beleuchten wolle.

Foto: APA / Herbert Neubauer

Frage: Die Opposition hat sich zu Wochenbeginn auf ein Dreiparteienverlangen zur Untersuchung der Affären rund um den Verfassungsschutz geeinigt. Wann kann man mit den Befragungen im U-Ausschuss, etwa zu der umstrittenen Razzia, loslegen?

Antwort: Gemach, gemach. Bei ihrer Einigung erklärten SPÖ, Neos und Liste Pilz zwar, dass sie mit einem Start des U-Ausschusses im Spätsommer oder Herbst rechnen. Allerdings muss ihr Antrag zuerst die Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses des Parlaments am Donnerstagabend passieren, in dem ÖVP und FPÖ das Begehren, wie zuvor schon bei einem Alleingang der SPÖ, abschmettern können. Erst wenn dort der Antrag abgesegnet wird, steht einem Beschluss im Nationalrat am Freitag nichts im Wege.

Frage: Kann es sein, dass die Koalitionäre den Antrag erneut zerpflücken?

Antwort: Der rote Erstantrag Ende März wurde durch ein Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments im Auftrag von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) abgewiesen. Parallel dazu erklärten ÖVP und FPÖ, dass das Konvolut zu schwammig formuliert sei. Daraus hat man gelernt, denn: Diesmal will die Opposition gleich selbst den Legislativdienst mit der Materie befassen, ob die erwogenen Formulierungen im Antrag geschäftsordnungskonform sind. Sobotka gab am Dienstag grünes Licht dafür – nur würde er gern die Vertreter aller Fraktionen unmittelbar in diesen Prozess einbinden.

Frage: Ist da mit Geschäftsordnungstricks zu rechnen?

Antwort: Die Regierungsparteien bestehen freilich darauf, dass das Untersuchungsvorhaben rund um den Verfassungsschutz juristisch wasserdicht ist, denn die Opposition, allen voran die Liste Pilz, hat bereits angekündigt, dass man "das ÖVP-Netzwerk" als auch "die versuchte Machtübernahme durch die FPÖ" beleuchten wolle.

Frage: Welche Probleme könnten sich da auftun?

Antwort: Da die fragwürdige Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz, unter Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) angeordnet, justizanhängig ist, kann gerade diese etwa schwer als fragwürdiger "abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" definiert werden, wie vorgeschrieben. Deswegen will und muss die Opposition womöglich den einen oder anderen Umweg bei der Aufklärung nehmen.

Frage: Welche zum Beispiel?

Antwort: Etwa indem ein relevanter verdächtiger Personenkreis festgeschrieben wird, unter denen mögliche Missstände eingerissen sein könnten. Zum Beispiel unter BVT-Chef Peter Gridling, den Kickl suspendiert hat, weil es unter ihm unter anderem angeblich zu unzulässigen Datenspeicherungen gekommen sein soll – womit sich auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschäftigt.

Frage: Warum will die Opposition denn gar zehn Jahre lang zurückgraben, was die Vorgänge beim Verfassungsschutz betrifft?

Antwort: Weil so besser Zusammenhänge zur politischen Verantwortlichkeit hergestellt werden können. Beispiel: Kickl selbst hat angegeben, dass unter Gridling unzulässige Datenspeicherung erfolgt sein könnte, nachdem Sigrid Maurer, Ex-Grünen-Politikerin, im Jahr 2010 eine Parlamentssitzung gestört habe – was es alles jedoch erst zu erweisen gilt und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. (Nina Weißensteiner, 17.4.2018)