Warschau – Der polnische Senat hat am Montag geringfügige Änderungen an den von der EU kritisierten Maßnahmen im Justizbereich verabschiedet. Die von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) beherrschte Parlamentskammer billigte veränderte Regelungen für den Nationalen Justizrat (KRS), für die ordentliche Gerichtsbarkeit und den Obersten Gerichtshof. In der vergangenen Woche hatte bereits die Abgeordnetenkammer die Änderungen angenommen. Auch sie wird von der PiS dominiert.

Während die Regierungspartei argumentiert, mit den Änderungen sei den Forderungen der Europäischen Union Genüge getan, sprechen die Opposition und der Oberste Gerichtshof von lediglich "kosmetischen" oder sogar "fiktiven" Ergänzungen. Die Änderungen müssen noch durch die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda in Kraft gesetzt werden.

Verfahren beantragt

Die EU-Kommission hatte wegen der Justizmaßnahmen im vergangenen Dezember die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Polen beantragt. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann bis zum Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat führen. Die Kommission wirft Polen unter anderem Verstöße gegen die Unabhängigkeit der Justiz vor.

Eine der Neuregelungen soll die Macht des Justizministers beschneiden, den Präsidenten oder Vizepräsidenten eines Gerichts abzusetzen. Dafür soll der Justizminister künftig die Zustimmung des Richterkollegiums wie auch des KRS benötigen. Die Opposition verweist darauf, dass derzeit alle Mitglieder des KRS dem Justizminister nahestehen.

Außerdem änderte das Parlament das Pensionseintrittsalter für Richter. Nachdem die Regierungspartei dieses von 70 Jahren auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen gesenkt hatte, soll nun für beide Geschlechter ein Eintrittsalter von 65 Jahren gelten. (APA, 16.4.2018)