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Der Streit um das restliche Vermögen ist beim Handelsgericht Wien gelandet.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Wien – Interner Streit in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Die 2015 beschlossene Auflösung der beiden Sparvereine der Notenbanker sollte eigentlich demnächst beendet werden – nun ist die Angelegenheit aber vor Gericht gelandet. OeNB und Sparvereine (sie sind Genossenschaften und ressortieren zum Volksbankensektor) streiten um das Restvermögen, das nach der Liquidation der in Genossenschaften organisierten Sparvereine übrig bleiben wird. Die Nationalbank fordert es für sich, die Sparvereine sind aber der Ansicht, dass das restliche Geld ihren Genossenschaftern zusteht. Also den Bankern, die beigetreten sind.

Am 12. April hat die Nationalbank daher eine Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht – und zwar gegen den "Spar- und Vorschußverein Graphik" (das ist der 1906 gegründete rote Sparverein) und gegen den 1950 gegründeten schwarzen "Spar- und Vorschußverein der Beamtenschaft der OeNB". Die Klägerin will gerichtlich festgestellt wissen, dass die Sparvereine verpflichtet sind, ihr restliches "Reinvermögen" an sie, die Bank, zu zahlen. Abzuziehen sind laut Klage (Geschäftszahl: 42 Cg 35/18i) die Verbindlichkeiten sowie der Geschäftsanteil, den jeder Genossenschafter zu bekommen hat. Wie viel Geld übrig bleiben wird, ist schwer zu sagen, denn aktuelle Zahlen sind nicht bekannt. Laut gut Informierten dürfte es in Summe um rund 3,5 bis vier Millionen Euro gehen.

Streit über das Restvermögen

Wie es bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist? Das ist eine lange Geschichte, die kurz zusammengefasst so geht: Nach dem Fastabsturz der Österreichischen Volksbanken AG, die mit 300 Millionen Euro vom Staat unterstützt werden musste, drängte das Direktorium der OeNB unter Ewald Nowotny zu einer Auflösung der zwei selbstständigen Genossenschaftsbanken in der OeNB. Auch sie müssen bei den 300 Millionen Euro, die der Sektor dem Staat in Raten zurückzahlen muss, mitzahlen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich 2015 auf die Auflösung der Sparvereine, die ihren Genossenschaftern (den Notenbankern eben) günstige Kredite und hohe Sparzinsen gewährten.

Je näher das Ende der von Liquidatoren vertretenen Sparvereine rückte, desto mehr verhärteten sich aber die Fronten hinsichtlich der Frage, wer denn das Restvermögen bekommen wird. Das Direktorium der OeNB stützt seinen Rechtsstandpunkt, dass das Geld der Bank zusteht, darauf, dass sie den Sparvereinen Räumlichkeiten in der OeNB und Personal zur Verfügung gestellt hat.

Bank trug Kosten

Die Unterstützung wurde 1995 in der Sozialbetriebsvereinbarung festgeschrieben. Die Kostenersparnis, so die Argumentation der OeNB in einem Brief an die Genossenschaftsmitglieder der Sparvereine vom 9. April sinngemäß, habe es ermöglicht, den Notenbankern Konditionen anzubieten wie es Kommerzbanken für ihre Mitarbeiter tun. Daher stammten die restlichen liquiden Mittel von der OeNB "und haben auch wieder an diese zurückzufließen".

Die Liquidatoren sehen's anders. Sie berufen sich auf Satzung und Genossenschaftsgesetz. Demnach müsse das Restvermögen unter den Genossenschaftern, ist gleich Bankern, aufgeteilt werden. Die Bank habe die Sach- und Personalkosten für die Sparvereine ja einst freiwillig übernommen, die Genossenschafter zudem nie Ausschüttungen bezogen, heißt es. Und, so ein Banker: "Wir geben keinen Cent her."

Die Folge: Direktorium, Sparvereine und Betriebsrat (er hat in dieser Sache aber nichts zu sagen) holten Gutachten ein. Jenes der OeNB stützt den OeNB-Standpunkt, die zwei anderen stützen den der Sparvereine.

Also hat etwas Seltenes stattgefunden im Haus am Otto-Wagner-Platz: Die beiden Streitparteien haben sich gütlich auf eine Klage geeinigt, um nichts falsch zu machen, so die Sprachregelung. "Beide Seiten stimmen überein, dass diese Rechtsfrage am besten von einem ordentlichen Gericht geklärt wird", heißt es in besagtem Brief. Das bestätigt auch OeNB-Sprecher Christian Gutlederer. (Renate Graber, 17.4.2018)