NGOs sollen selbstständig gegen Datenschutzverstöße vorgehen können, fordert die Opposition

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In wenigen Wochen soll die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft treten. Bis dahin gibt es für das Parlament noch viel zu tun: Insgesamt 128 Gesetze müssen geändert werden, um mit dem neuen Datenschutzregime konform zu sein. Dabei spießt es sich noch an einigen Stellen. Ein Knackpunkt sind etwa abstrakte Verbandsklagen.

Die Oppositionsparteien wollen, dass Datenschutzorganisationen von sich aus gegen Datenschutzverletzungen vorgehen können, ohne dafür von Betroffenen beauftragt zu werden.

Die Regierungsparteien sind dagegen, sie brauchen jedoch die Hilfe der Opposition, da die Materie nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann. Daher blieb der Regierung nichts anderes übrig, als Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren. ÖVP-Telekomsprecherin Eva-Maria Himmelbauer zeigte sich in einer Aussendung "erstaunt über die Vorgangsweise der SPÖ", die den Antrag "überraschend" abgeändert haben soll.

SPÖ "erfreut"

Bei der SPÖ zeigte man sich "erfreut". Verfassungssprecher Peter Wittmann verwies auf die "jüngsten Ereignisse bei Facebook". "Man muss den Einzelnen vor übermächtigen wirtschaftlichen Gegnern schützen", so Wittmann zum STANDARD.

Die abstrakte Verbandsklage sei eine Bedingung für die Zustimmung der SPÖ zum Gesetzespaket, sagt Wittmann. Allerdings könnten auch die Neos die nötigen Stimmen beschaffen. In Deutschland sind abstrakte Verbandsklagen künftig möglich. (fsc, 13.4.2018)