Yangon (Rangun) – Ein Gericht in Myanmar hat den Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens gegen zwei Reporter der Nachrichtenagentur Reuters abgelehnt. Richter Ye Lwin gab am Mittwoch in Rangun die Entscheidung des Gerichts bekannt, das Verfahren gegen die beiden Journalisten wegen Verletzung von Staatsgeheimnissen bei der Berichterstattung über die Rohingya-Krise fortzusetzen.

Damit scheiterten die Verteidiger mit ihrem Versuch, den Prozess komplett einzustellen zu lassen. Das Verfahren gegen die beiden Reuters-Mitarbeiter wird international scharf kritisiert, es lässt die Sorge vor einer weiteren Verschlechterung der Pressefreiheit in Myanmar wachsen. Die USA und die EU forderten ihre Freilassung. Im vergangenen Monat gab Reuters bekannt, die prominente Menschenrechtsanwältin Amal Clooney in das Verteidigungsteam berufen zu haben. Auch der frühere US-Präsident Bill Clinton setzte sich für eine Freilassung ein.

Anklage wegen Besitzes von geheimer Sicherheitsdokumente

Die Reporter Wa Lone und Kyaw Soe Oo sind wegen des Besitzes geheimer Sicherheitsdokumente angeklagt. Sie sollen die Dokumente bei einem Abendessen mit zwei Polizisten erhalten haben.

Im Dezember waren sie auf der Grundlage des "Official Secrets Act", eines Gesetzes über Amtsgeheimnisse, verhaftet worden. Das Gesetz stammt noch aus der Kolonialzeit. Es sieht Strafen für jeden vor, der behördliche Dokumente oder Informationen "erhält, sammelt, aufzeichnet oder veröffentlicht", die "einem Feind nützen" könnten.

Die Reuters-Reporter hatten über die Militäreinsätze in dem Bundesstaat Rakhine im Norden Myanmars berichtet. Von dort sind in den vergangenen Monaten rund 655.000 muslimische Rohingya wegen brutaler Gewalt durch das Militär ins Nachbarland Bangladesch geflohen. (APA, 11.4.2018)