Der ehemalige BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner, Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler, der freiheitliche Ex-Politiker Uwe Scheuch und der ehemalige Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig waren im März 2017 wegen Veruntreuung schuldig gesprochen worden.

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Wien – Am Donnerstag in einer Woche entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa BZÖ-Wahlkampfbroschüre. In der Sache wurden Stefan Petzner, der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Ex-Landesrat Uwe Scheuch und Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (alle BZÖ) im März 2017 wegen Veruntreuung schuldig gesprochen.

Scheuch bekam eine Geldstrafe von 220 Tagsätzen zu je 100 Euro, er hat Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH sowie eine Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Auch Dörfler (acht Monate bedingt und 300 Tagsätze je 50 Euro) hat diese Rechtsmittel eingelegt; die anderen beiden Angeklagten haben Berufung gegen die Ansprüche der Privatbeteiligten eingelegt.

Nichtigkeitsbeschwerden zurückzuweisen

Geht es nach der Generalprokuratur, die den OGH bei Nichtigkeitsbeschwerden berät und ihre Rechtsansicht im sogenannten Croquis festhält, sind die Nichtigkeitsbeschwerden zurückzuweisen. Gemäß Generalprokuratur weist das Urteil des Erstgerichts keine Mängel in der Begründung oder der rechtlichen Beurteilung auf. Sollte der OGH dieser Ansicht folgen, würden die Schuldsprüche aufrecht bleiben.

Für eine allfällige Neubemessung der Strafhöhe wäre das Oberlandesgericht Graz (als zweite Instanz zum Straflandesgericht Klagenfurt) zuständig. DER STANDARD betont, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung gilt.

Veruntreuung öffentlicher Gelder

In der Causa geht es um die sogenannten BZÖ-Werbebroschüre aus dem Jahr 2009, den Angeklagten war vorgeworfen worden, dafür öffentliches Geld (186.000 Euro) ausgegeben zu haben, der Staatsanwalt und letztlich auch der Richter sahen darin eine Veruntreuung öffentlicher Gelder. Petzner, einst Jörg Haiders Sprecher, und Dobernig hatten im Verfahren gestanden, dass die Broschüre fürs BZÖ produziert worden sei.

Dörfler und Scheuch sagten aus, sie hätten davon nichts gewusst. Bezahlt wurde das Geld von einer landeseigenen Immobiliengesellschaft – auch da waren zunächst zwei Ex-Manager angeklagt, sie bekamen aber eine Diversion. Die Landesgesellschaft hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und will nun ihr Geld von den Angeklagten zurückbekommen.

Der Oberste Gerichtshof entscheidet am 19. April in einer öffentlichen Verhandlung. (Renate Graber, 10.4.2018)