Egal, welches Ranking man heranzieht: Österreichs Verwaltung arbeitet im 21. Jahrhundert noch immer erstaunlich undurchsichtig. Man könnte auch sagen: Wir werden veraltet verwaltet.

Das zeigt der aktuelle Fall einer Bürgerrechts-NGO, die wissen wollte, wie viele Zweitwohnbesitzer in Niederösterreich aus Wählerlisten gestrichen wurden. Mit wenigen Ausnahmen betrieben die Gemeinden lieber einen riesigen Aufwand, um blumig zu erklären, warum sie über Wählerverzeichnisse keine Auskunft geben können – statt einfach Auskunft zu geben, wie sie es eigentlich müssten.

Möglich wird diese Verweigerungshaltung vor allem dadurch, dass über allen Transparenzbemühungen wie ein Menetekel das Amtsgeheimnis schwebt, fest verankert im Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes – seit 1925.

Ein Gesetzesvorschlag für mehr Transparenz, noch unter der Regierung Faymann erarbeitet, landete in der Schublade. Man muss das nicht bedauern, der Entwurf war so vermurkst, dass er über Umwege die Verschwiegenheitspflicht noch weiter gefestigt hätte. Einer hatte sich damals dafür starkgemacht, das Amtsgeheimnis abzuschaffen: Sebastian Kurz. Im Regierungsprogramm des jetzigen Kanzlers findet sich zu diesem Thema kein Wort.

Österreich ist damit die letzte europäische Demokratie mit einer derartigen Verschwiegenheitspflicht in Verfassungsrang. Darauf muss man wahrlich nicht stolz sein.(Petra Stuiber, 4.4.2018)