Ausländische Glücksspielanbieter im Internet erfüllen in den meisten Fällen nicht den hohen Standard beim Spielerschutz, den der Gesetzgeber verlangt. Deshalb soll ihr Geschäftsmodell zerstört werden.

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Wien – "Responsible Gaming": Das ist das Ziel der Novelle zum Glücksspielgesetz (GSpG), für die das Finanzministerium im Februar einen Entwurf präsentiert hat. Durch strenge Sanktionierung des illegalen Glücksspiels sollen ein hoher Spielerschutzstandard sichergestellt sowie die Sucht- bzw. wirtschaftliche Existenzgefährdung von Spielern vermieden werden.

Die auf dem inländischen Glücksspielmarkt aktiven Konzessionäre werden gesetzlich zu hohen Spielerschutzstandards angehalten und haben sich auch selbst dazu verpflichtet. Sie sind jedoch im Inland mit illegalem Wettbewerb konfrontiert, der die hohen Schutzstandards negiert. Dieser unlautere Wettbewerb soll durch neue Vorschriften unterbunden und Spieler von illegalem und unkontrolliertem Glücksspiel abgehalten werden.

IP-Blocking

Als eines der zentralen Probleme gilt dabei das illegale Online-Glücksspiel. Es gibt rund 2000 Internetseiten, die im Inland illegales Glücksspiel anbieten. Das illegale Online-Glücksspiel wird in aller Regel nicht von Österreich aus angeboten. Die Server stehen in Ländern mit zumeist gar keinen oder niedrigeren Spielerschutzstandards. Über das Internet sind diese Glücksspielangebote jedoch auch im Inland trotz gesetzlichen Verbots für Spieler frei verfügbar.

Als Lösung hat der Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit des sogenannten IP-Blockings vorgesehen (§ 59b GSpG neu). Sollte die Behörde Anhaltspunkte für illegales Online-Glücksspiel haben, wird den Anbietern von Internetzugangsdiensten (den sogenannten Access-Providern) behördlich aufgetragen, Webseiten von illegalen Glücksspielanbietern zu blockieren und damit den Zugang für Enduser zu unterbinden.

Vorausgesetzt der Anbieter der Internetzugangsdienste entspricht den behördlichen Vorgaben, werden in Zukunft Webseiten von illegalen Glücksspielanbietern innerhalb von maximal vier Wochen gesperrt.

Die technische Umsetzung der Sperre bleibt offen. In aller Regel wird der Internetanbieter den DNS-Server rekonfigurieren, sodass dieser die IP-Adresse der illegalen Webseiten nicht länger erkennen kann. Ähnliche Maßnahmen wurden bereits erfolgreich in anderen EU-Ländern wie Belgien, Tschechien oder Portugal umgesetzt. Illegalen Anbietern wird der Zugang zu ihren Kunden abgeschnitten und so ihr Geschäftsmodell zerstört.

Sollte sich der Internetdiensteanbieter als unkooperativ erweisen, hat die Telekom-Control-Kommission weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. Sie hat das Recht, Kommunikationsnetze oder -dienste vorübergehend oder aber auch gänzlich zu entziehen und Frequenzen und Kommunikationsparameter zu widerrufen. Dem Anbieter drohen ferner Verwaltungsstrafen nach dem Telekommunikationsgesetz.

Die gesetzlichen Sanktionen treffen unkooperative Anbieter von Internetzugangsdiensten schwer. Diese können im schlimmsten Fall das Ende seines Geschäfts bedeuten.

Rascher Mandatsbescheid

Sind aus Sicht der Behörde durch das illegale Angebot die Ziele des Allgemeininteresses – Spielerschutz, Vermeidung krimineller Handlungen, Vermeidung der Sucht- und Existenzgefährdung – bedroht oder führt ein Verstoß zu ernsten wirtschaftlichen oder betrieblichen Problemen für Nutzer oder andere Anbieter, kann die Telekom-Control-Kommission ihre Anordnungen im Wege eines Mandatsbescheides i. S. d. § 57 AVG erlassen.

Der größte Vorteil des Mandatsbescheids ist die sofortige Rechtskraft ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren. Rechtsmittel ("Vorstellung") gegen den Mandatsbescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Der Gesetzgeber hat sich sohin eines zügigen und effektiven Verfahrens gegen illegale Online-Glücksspielanbieter bedient. (Melany Buchberger-Golabi, 3.4.2018)