Das Landesgericht Innsbruck hat einer Frau, die in ihrer Kindheit Opfer von Medikamentenversuchen auf der Kinderpsychiatrie wurde, Anspruch auf die Heimopferrente zuerkannt. Ein überraschendes Urteil, denn noch immer warten hunderte ehemalige Opfer aus Krankenanstalten oder privaten Kinderheimen auf diese späte Gerechtigkeit. Sie wurden nämlich vergessen.

Der Grund für die verschleppte Aufarbeitung des sogenannten Heimkinderskandals liegt in der jahrelangen Weigerung des Bundes, Verantwortung zu übernehmen. Anstatt eine zentrale Anlaufstelle und Kommission für alle Opfer zu schaffen, wurde ein unwürdiger Verantwortungsföderalismus betrieben. Man schuf zahlreiche Kommissionen – auf Gemeinde- und Landesebene – und der Kirche, die eine der Haupttäterinnen in diesem grausamen Kapitel Zeitgeschichte ist, überließ man es mit der Klasnic-Kommission überhaupt selbst, die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.

Zu Bittstellern degradiert

Für die Betroffenen bedeutet dies beschwerliche Bürokratie statt Gerechtigkeit. Sie wurden zu Bittstellern degradiert, statt dass ihnen endlich zu ihrem Recht verholfen worden wäre. Erst 2017, fast zehn Jahre, nachdem der Skandal publik wurde, rang sich der Bund endlich dazu durch, zumindest eine pauschale Rente für alle Opfer zu schaffen.

Allein: Wer das Pech hatte, in einer Krankenanstalt oder einem privat geführten Heim misshandelt oder missbraucht zu werden, ging erneut leer aus. Denn Krankenanstalten und private Heime sind im Heimopferrentengesetz nicht erwähnt. Die Volksanwaltschaft, welche die neue Rentenkommission leitet, weist seit einem Jahr auf diesen Fehler hin.

Dringend gebraucht

Er muss umgehend behoben werden, denn die Zeit spielt gegen die ehemaligen Heimkinder. Viele Betroffene haben sich zeitlebens nicht von den schrecklichen Erfahrungen ihrer Kindheit erholt. Auf die Jahre im Heim folgte nicht selten der soziale Absturz. Sie brauchen diese kleine finanzielle Unterstützung daher dringend zum Überleben. Die Kraft und die Mittel, um gegen einen abgelehnten Rentenbescheid gerichtlich vorzugehen, haben nur die wenigsten.

Zumindest wird das Gesetz nun "evaluiert", so steht es im neuen Regierungsprogramm. Um eine Verjährung von Rentenansprüchen zu verhindern, muss das Parlament noch vor der Sommerpause über eine Reform entscheiden. Bleibt zu hoffen, dass das Vergessen nun endlich ein Ende hat. (Steffen Arora, 2.4.2018)