Brüssel – Wirtschaft und Verbraucherschützer streiten über die EU-Pläne zur Einführung von Sammelklagen. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, zeigte sich in einem Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker "sehr besorgt" über die geplante Stärkung der Klagerechte gegen Unternehmen, wie das "Handelsblatt" berichtete.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warf dem BDI hingegen vor, "reflexhaft jede Verbesserung der Verbraucherklagerechte" abzulehnen.

Die Europäische Kommission will Medienberichten zufolge nach Ostern Vorschläge für die Einführung von Sammelklagen vorlegen. Der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge sollen "qualifizierte Institutionen", etwa Verbraucherverbände, in vielen Fällen stellvertretend für die Verbraucher auf Schadenersatz klagen können. Dem Entwurf zufolge verlangt die Kommission kein ausdrückliches Mandat des einzelnen Verbrauchers.

Der Vorschlag der Kommission sieht auch Klagen für Fälle vor, in denen eine Auszahlung des Schadenersatzes an Betroffene wegen zu geringer Summen mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre, wie die "FAZ" berichtete. Der Schadenersatz soll dann für den Schutz von Verbraucherinteressen eingesetzt werden. Es soll den Staaten zudem erlaubt sein, die Klagenden von den Prozesskosten freizustellen, außerdem soll eine Finanzierung der Kläger durch Dritte möglich sein.

Finaler Vorschlag im April

Nach Informationen des "Handelsblatts" will die Kommission dem Entwurf zufolge die klagenden Organisationen nicht immer verpflichten, vorab die Zustimmung der Geschädigten einzuholen. In bestimmten Fällen soll es demnach genügen, wenn diese erst nach einem möglichen Urteil einwilligen. Der Zeitung zufolge will EU-Justizkommissarin Vera Jourova den finalen Kommissionsvorschlag am 11. April präsentieren.

BDI-Präsident Kempf beklagte, dass der Vorschlag der Kommission die geltenden Regeln "zu Lasten der Unternehmen unangemessen verschärft und erhebliche Missbrauchsrisiken schafft". Die deutsche Industrie lehne die Einführung EU-weiter Kollektivklagen daher "ausdrücklich ab", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben.

Kempf forderte unter anderem, dass die Definition der klagebefugten Organisationen "europaweit einheitlich, umfassend und streng geregelt werden muss, um eine Klageindustrie zu verhindern". Er forderte zudem eine "ausdrückliche Identifikation des Klägerkreises".

Vzbv-Präsident Klaus Müller wies die Vorbehalte des BDI zurück und erklärte, der Industrieverband betreibe "Fundamentalopposition". Dabei habe nicht zuletzt das Verhalten des Autobauers Volkswagen "deutlich gemacht, dass wir Verbesserungen brauchen", sagte er dem "Handelsblatt".

Müller hob hervor, dass auch sein Verband Rechtsdurchsetzung "nicht als kommerzielles Geschäftsmodell etablieren" wolle. Ohne eine Musterfeststellungsklage drohe dies aber schon jetzt. Die Pläne von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für ein solches Klageinstrument seien daher "eine vernünftige Variante für Deutschland, die die Bedenken des BDI bereits entkräften". Die EU-Sammelklagen gingen hingegen deutlich über die Regierungspläne hinaus. Es müsse "im Detail geprüft werden, ob sie den Verbrauchern nützen", sagte Müller.

In Deutschland ist die baldige Einführung einer Musterfeststellungsklage geplant. Barley hatte kürzlich erklärt, Verbraucher sollten "noch in diesem Jahr" die Möglichkeit bekommen, ihre Interessen gegenüber Konzernen besser vor Gericht durchzusetzen. (APA, 25.3.2018)