Seit den Ereignissen von Anfang April dieses Jahres sprechen auch nicht zu Alarmismus neigende Beobachter von einer Staatskrise. Deshalb erscheint es notwendig, die Vorgänge rund um die Abberufung des Innenministers Herbert Kickl einmal nur anhand der vorliegenden Fakten zu rekapitulieren.

In den Morgenstunden des 1. April 2018 stürmten 58 Beamte des Einsatzkommandos Cobra die Räumlichkeiten des österreichischen Justizministeriums sowie die Privatwohnungen des amtierenden Ministers Josef Moser und des Generalsekretärs des Ministeriums, Christian Pilnacek. Bei diesen Razzien wurden Hard- und Software, elektronische Datenverarbeitungsanlagen, Tablets, PCs, Workstations, Server, Storage-Systeme, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten und Drucker mit Speichermedien beschlagnahmt.

Angeordnet wurden die Hausdurchsuchungen von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die sich davon wesentliche Ermittlungserkenntnisse in der Causa "Ideenschmiede" erhofft und betont, dass Moser und Pilnacek nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugen geführt werden.

Keine erkennbaren Bemühungen

Besagte Causa hat ihren Ursprung in einer anderen Razzia vom 6. August 2013, bei der die Polizei im Keller der Klagenfurter Agentur "Ideenschmiede" Verträge und Vertragsentwürfe sicherstellte, aus denen hervorgeht, dass die Agentur überhöhte Rechnungen an das damals freiheitlich geführte Amt der Kärntner Landesregierung gestellt und 20 Prozent der dadurch kassierten Summen an die Kärntner FPÖ abgeliefert hat. Zwei Mitarbeiter der Agentur gestanden diesen Betrug zulasten der Steuerzahler und sprachen in Polizeiverhören auch von Bargeldkoffern, die an die FPÖ-Zentrale nach Wien geschickt worden seien.

Damaliger Eigentümer der "Ideenschmiede" war laut Treuhandverträgen Herbert Kickl. Unerklärlicherweise wurde er aber fünf Jahre lang nicht als Beschuldigter einvernommen. Ein erster Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft wurde vom Justizministerium per Weisung nicht genehmigt. Beim zweiten Versuch scheiterte die Anklagebehörde am Veto der Oberstaatsanwaltschaft. Zu dieser Zeit genoss Kickl als Abgeordneter noch parlamentarische Immunität, die ihn aber als Minister nicht mehr vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Trotzdem unternahm die Justiz keine erkennbaren Bemühungen, den Fall aufzuklären.

Diese zu vielen Verdachtsspekulationen Anlass gebende Untätigkeit wurde erst durch die umstrittene Aktion der Korruptionsstaatsanwaltschaft beendet. Dass im Zuge der Ermittlungen nun zahlreiche andere Vorwürfe gegen Kickl auftauchen – zum Beispiel mit seinem Amt unvereinbare Nahebeziehungen zu rechtsextremen Aktivisten, der Fake-News-Plattform unzensuriert.at und einem in die Exekutive eingeschleusten Staatsverweigerer-Sympathisanten -, lässt manche von einer Kampagne gegen Kickl sprechen. Vorläufiger Höhepunkt der Affäre ist die Abberufung des Innenministers durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Diese habe laut Präsidentschaftskanzlei ausschließlich den Zweck, die Vorwürfe gegen Kickl zu klären. Im Falle ihrer Widerlegung stehe einer Rückkehr des Beschuldigten auf seinen Ministerposten nichts im Wege. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Florian Scheuba, 21.3.2018)