Warndreieck dabei? Oder gleich zwei wie in Zypern vorgeschrieben? Die Mitführpflichten divergieren erheblich in Europa.

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Zu Ostern drohen wieder Staus – und Strafen. Denn wer eine Autoreise ins Ausland plant, ist sich selten bewusst, welche Gegenstände er an Bord mitzuführen hat. In Österreich sind lediglich Warnweste, Warndreieck und Autoapotheke verpflichtende Begleiter. "Bei Fahrten ins europäische Ausland gelten teils abweichende Bestimmungen, die bei Missachtung hohe Strafen zur Folge haben können", warnt Kristina Tauer vom ÖAMTC. Die Bestimmungen gelten übrigens auch für Mietautos – und im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung direkt bei der Fahrzeugübernahme zu überprüfen.

Die jeweiligen Mitführpflichten nach Reiseland:

Warnweste: Bei Warnwesten wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass der Fahrer oder alle Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern (darunter z. B. Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen und Ungarn – sowie auch in Österreich), muss jedoch nicht an eine Mitführpflicht gekoppelt sein.

Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie bspw. in der Türkei und in Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen, in Spanien nur für im Land gemeldete Pkw – also auch für Mietwagen.

Ersatzlampenset: In Tschechien, Kroatien, Serbien und Montenegro ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben (gilt also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten).

Ersatzreifen: Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray zur Grundausstattung.

Feuerlöscher: Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen. Eine Empfehlung zur Mitnahme gilt in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn. (red, 21.3.2018)