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Am Mittwoch präsentierte Finanzminister Hartwig Löger, wofür der Staat heuer und 2019 Geld ausgibt.

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Wien – Die Konjunktur verschafft der Regierung einen ordentlichen Rückenwind. Wegen der guten Beschäftigungslage sprudeln die Einnahmen der Pensionsversicherung. Die Folge: Der staatliche Zuschuss zu den ASVG-Pensionen wird heuer nur noch bei 9,5 Milliarden Euro liegen. Das ist um satte 2,3 Milliarden Euro weniger, als noch im letzten Finanzrahmen veranschlagt.

Im Jahr 2019 soll der Bundeszuschuss laut dem am Mittwoch von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) vorgelegten Doppelbudget zwar bereits wieder auf 10,6 Milliarden Euro steigen, doch liegt auch das noch um 1,9 Milliarden Euro unter den alten Annahmen.

Auch weniger für Beamtenpensionen

Deutlich unter den früheren Prognosen liegen auch die Beamtenpensionen. Zur Orientierung: Hier hatte man zunächst noch mit 10,1 Milliarden Euro im Jahr 2019 gerechnet, jetzt erwartet das Finanzressort Ausgaben von 9,3 Milliarden. Trotzdem machen die Pensionen natürlich noch immer einen großen Brocken im Budget aus. Rund ein Viertel der gesamten Staatsausgaben wird für sie aufgewendet.

Um das faktische Pensionsalter weiter anzuheben, plant die Regierung eine Verschärfung bei der Altersteilzeit. In deren Rahmen kann die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, dank einer Förderung des Staates kommt man aber weiter auf bis zu 80 Prozent des Einkommens. Derzeit können Männer ab 58 eine Altersteilzeit beginnen, Frauen frühestens ab 53. Geplant ist nun, diese Marken mit 1. Jänner 2019 um ein Jahr anzuheben, 2020 um ein weiteres Jahr. Dann wird das frühestmögliche Antrittsalter also bei 60 (Männer) beziehungsweise 55 (Frauen) liegen. Die Möglichkeit, die freie Zeit geblockt zu konsumieren, wird weiter bestehen.

Die verschiedenen Defizite

Das gesamtstaatliche Defizit (Maastricht) soll heuer noch bei 0,4 Prozent liegen und 2019 dann auf null sinken. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) spricht allerdings auch vom "ersten Überschuss seit 1954", der im kommenden Jahr erreicht werden soll. Konkret soll ein leichtes Plus von 541 Millionen Euro erzielt werden.

Wie passt das zusammen? Es gibt verschiedenen Defizitbegriffe, die zunächst erklärt werden sollen:

  • Maastricht: Diese Kennzahl wird üblicherweise verwendet, weil sie eine internationale Vergleichbarkeit gewährleistet. Berücksichtigt ist dabei nicht nur der Bund, sondern auch Länder, Gemeinden und die Sozialversicherungsträger.
  • Administratives Defizit: Diese Maßzahl bezieht sich nur auf den Bund, es werden Auszahlungen und Einzahlungen des Bundes gegenübergestellt. Hier kommt es zu dem von Löger verkündeten Überschuss.
  • Strukturelles Defizit: Dieser Defizitbegriff wird gerne von der EU-Kommission verwendet, weil er das beste Bild darüber geben soll, wie nachhaltig ein Haushalt aufgestellt ist. Konjunkturbedingte Schwankungen und Einmaleffekte werden dabei herausgerechnet. Wenn also beispielsweise die Ausgaben für das Arbeitslosengeld wegen einer Rezession steigen, dann schlägt sich das im strukturellen Defizit nicht nieder. In der aktuellen Hochkonjunkturphase kann aber umgekehrt wenig herausgerechnet werden, weshalb Österreich sowohl heuer als auch 2019 mit einem strukturellen Defizit von 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) rechnet. Das wäre gerade noch im Rahmen der EU-Vorgaben. Würde man heuer nicht noch Kosten für Flüchtlinge herausrechnen, läge das strukturelle Defizit sogar bei 0,9 Prozent des BIP.

In absoluten Zahlen wird der Bund jedenfalls heuer 78,53 Milliarden Euro und 2019 dann 79,7 Milliarden ausgeben. Die Einnahmen steigen jährlich um rund drei Milliarden und werden heuer bei 76,38 Milliarden liegen, 2019 dann bei 79,69 Milliarden.

Die Einsparungen

Nach Rechnung des Finanzressorts profitiert man aber nicht nur von der Konjunktur. Eine Milliarde Euro habe man in der Verwaltung eingespart, heißt es. Konkret soll es um Bereiche quer durch alle Ressorts gehen, die bisher überdotiert waren. Eine genaue Aufstellung dazu gibt es aber nicht.

Die vorzeitige Streichung des Beschäftigungsbonus für Betriebe, die neue Mitarbeiter einstellen, bringt, wie berichtet, eine weitere Milliarde. Dazu kommen 600 Millionen Euro durch das Aus für die Beschäftigungsaktion 20.000 für Langzeitarbeitslose. Förderungen wurden um 190 Millionen gekürzt, bei ausgegliederten Einheiten 140 Millionen eingespart. 114 Millionen Euro jährlich soll die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder bringen. Mit ein paar weiteren Punkten kommt das Finanzressort so auf 2,5 Milliarden Euro an Einsparungen.

Weniger für Integration

Verteidigt werden Kürzungen beim AMS-Budget für Integration. Da im Vorjahr von insgesamt 180 Millionen Euro nur 60 Millionen benötigt worden seien, halte man es für vertretbar, jetzt auf 110 Millionen Euro zu reduzieren. Das AMS hatte freilich immer argumentiert, dass jetzt erst viele Menschen, die in den letzten beiden Jahren Asyl beantragt hatten, zum AMS kämen.

Erwogen werden auch Kürzungen für Flüchtlinge in der Grundversorgung, wobei hier schon große Einsparungen allein durch die gesunkene Zahl an Asylanträgen erzielt werden. Im Vorjahr kostete die Grundversorgung noch 700 Millionen Euro, heuer nur mehr 420 Millionen, und 2019 sind 370 Millionen Euro veranschlagt. Das Thema ist der Regierung aber offenbar wichtig: Immerhin wurde im Budget des Innenministeriums ein eigener Unterpunkt Asyl geschaffen.

Schuldenquote sinkt

Die Schuldenquote (Staatsschulden im Verhältnis zum BIP) wird in den kommenden Jahren deutlich sinken. Laut dem Strategiebericht des Finanzministeriums wird sie von heuer 74,5 Prozent auf 62,2 Prozent im Jahr 2022 zurückgehen, was dann nur mehr geringfügig über den Maastricht-Zielen läge.

Nach dem aktuellen Fahrplan hätte man laut Finanzministerium für eine per 1. Jänner 2020 geplante Steuerreform bereits einen Spielraum von rund 3,5 Milliarden Euro. Ziel sei aber ein deutlich größeres Volumen – im Wahlkampf war sogar von zweistelligen Milliardenbeträgen die Rede. Vorerst ist das aber alles aufgeschoben. Ebenso die Frage, ob man die kalte Progression, also die Anpassung der Steuertarife an die Inflation, abschaffen will. Darüber will man dann im kommenden Jahr verhandeln. (Günther Oswald, 21.3.2018)