Es steht außer Zweifel, dass die verwirrende Situation bei den Rücktrittsrechten von Lebensversicherungen neu – nämlich einheitlich – geregelt gehört. Es ist nicht verständlich, dass Kunden ein lebenslanges Recht haben, von ihrem Vertrag zurückzutreten, auch, wenn dieser bereits ausbezahlt wurde. Diese Lücke gehört geschlossen, denn auch Versicherungen brauchen hier klare und einheitliche Vorgaben, um ordentlich wirtschaften zu können.

Die Frage ist aber, wie man so eine Gesetzesänderung anlegt. Vergangenen Herbst hatte die SPÖ-ÖVP-Regierung in einer Hauruckaktion versucht, die Rücktrittsrechte zu ändern. Eingebracht wurde das Anliegen noch dazu vom damaligen SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der als Anwalt in dieser Causa Versicherungen vertritt. Eine Unvereinbarkeit hat er damals nicht gesehen. Das Vorhaben scheiterte: Auch die FPÖ war damals gegen die Änderung.

Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung legt es aber um keinen Deut besser an. Dass sie die Änderung der Rücktrittsrechte angehen wird, war klar. Das Justizministerium und die Versicherer hatten in den vergangenen Tagen dazu aber beharrlich geschwiegen. Es muss also der Eindruck entstehen, dass man abseits der Öffentlichkeit die Änderung durchboxen will. Selbst Konsumentenschützer haben vom neuen Anlauf nichts mitbekommen. Wenn das der "neue Stil" der Regierung und der türkis-blauen Abgeordneten sein soll, dann handelt es sich um einen schlechten Stil. (Bettina Pfluger, 20.3.2018)