Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) war von einem Mehrbedarf von 300 zusätzlichen Lehrern ausgegangen. Die seien nun doch nicht nötig.

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Wien – Mit der Einrichtung von Deutschklassen und Deutschförderkursen wird sich der Staat unterm Strich, wie berichtet, Geld sparen. Das bestätigt nun auch ein Gesetzesentwurf, den Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Mittwoch in Begutachtung geschickt hat.

Da ab dem Jahr 2019 der zuletzt mit 80 Millionen Euro dotierte Integrationstopf im Bildungsministerium wegfällt, muss dort in manchen Bereichen auf die Kostenbremse gestiegen werden. Bei den Deutschförderkursen wird nun mit größeren Gruppen und einer kürzeren Dauer der Sprachförderung reagiert. Die jährlichen Kosten werden bei rund 28 Millionen Euro liegen.

Mehr Stunden

Schüler, die nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, müssen ab kommendem Schuljahr verpflichtend im Ausmaß von 15 (Volksschule) beziehungsweise 20 (Neue Mittelschule / AHS-Unterstufe) Wochenstunden eine Deutschförderklasse besuchen. Diese sogenannten außerordentlichen Schüler werden in diesen Stunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet, für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden sie altersgemäß anderen Klassen zugeteilt.

Maximal vier Semester

Nach jedem Semester wird dann überprüft, inwieweit die Kinder dem Regelunterricht mittlerweile folgen können. Dann sind drei Varianten möglich: Sind die Sprachkenntnisse "ausreichend", kommt das Kind als "ordentlicher Schüler" in die reguläre Klasse. Sind sie noch "mangelhaft", wechselt es als weiterhin "außerordentlicher Schüler" in die reguläre Klasse und erhält noch Sprachförderung im Ausmaß von sechs Wochenstunden in einem "Deutschförderkurs". Bei ungenügenden Deutschkenntnissen verbleibt es in der Deutschförderklasse – allerdings maximal vier Semester.

Werden die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Deutschförderklasse während des Wintersemesters erlangt, kann im darauffolgenden Sommersemester der Unterricht in der betreffenden Klasse (mit Deutschförderkurs) besucht werden. Ansonsten muss im Regelfall die Schulstufe wiederholt werden.

Kurse erst ab acht Schülern

Einschränkungen: Deutschklassen werden erst ab sechs außerordentlichen Schülern pro Schulstandort eingerichtet – gibt es weniger, erfolgt die Sprachförderung grundsätzlich integrativ in der Regelklasse (allerdings im Ausmaß von sechs Wochenstunden parallel zum Unterricht). Deutschförderkurse werden ab acht Schülern eingerichtet. Sollte diese Zahl nicht zustande kommen, erfolgt auch hier die Sprachförderung integrativ im Unterricht.

Mit diesen Plänen werden die bisherigen Sprachfördermaßnahmen (maximal elf Wochenstunden) ausgeweitet. Faßmann war bei der Präsentation des Konzepts daher von einem Mehrbedarf von 300 zusätzlichen Lehrern ausgegangen.

1.890 Deutschklassen

Diese sind laut Entwurf jetzt aber offenbar nicht mehr nötig: Dieser geht von insgesamt 35.000 außerordentlichen Schülern sowie 1.890 Deutschklassen zu im Schnitt 17 Schülern aus – gleichzeitig sinkt durch die Herausnahme der Schüler aus den "normalen" Klassen aber deren Zahl.

Insgesamt geht man im Ministerium daher von einem Bedarf von rund 440 Lehrern an Volksschulen und Neuen Mittelschulen aus (330 für die Deutschklassen und 110 für die Deutschförderkurse) sowie von 75 Pädagogen an AHS-Unterstufen (für Deutschförderkurse).

"Effizient und effektiv"

"Durch die Einrichtung von Deutschförderklassen im Vergleich zur bisherigen Förderung in sehr kleinen und ressourcenintensiven Sprachstartgruppen kann pädagogisch wie ressourcentechnisch eine effizientere wie effektivere Förderung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden", heißt es in den Gesetzesmaterialien. Durch die höhere Stundenanzahl bei der Deutschförderung gleich zu Beginn würde außerdem in Zukunft die Gesamtdauer an nötigen Sprachfördermaßnahmen sinken. (APA, go, 14.3.2018)