Wien/Salzburg – Österreichs NGOs sehen sich durch eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in ihrer Parteistellung im Sinne der 2005 ratifizierten Aarhus-Konvention gestärkt. Der VwGH stellte fest, "dass anerkannten Umweltschutzorganisationen in Österreich auch jene umfassenden Umweltrechte zukommen, die in anderen EU-Staaten längst Standard sind", teilte das Ökobüro am Dienstag per Aussendung mit.

Anlass war ein 2014 vom Ökobüro in Salzburg eingebrachter Antrag auf "Erlassung von Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte" im Kontext zur Stickstoffdioxid-Belastung, der rechtlich mit der Aarhus-Konvention begründet wurde.

"Der VwGH stellte nun unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unmissverständlich fest, dass Umweltschutzorganisationen 'die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen lassen' können. Dies betrifft laut dem VwGH auch Rechtsschutz gegen Unterlassungen oder die Prüfung von Verordnungen", schrieb das Ökobüro.

Köstinger "soll Rechtssicherheit schaffen"

Der Umweltjurist und Geschäftsführer des Ökobüros, Thomas Alge, wandte sich in der Aussendung an das Umweltministerium. Von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) forderte er, sie solle "rasch ein Rechtsbehelfegesetz wie in Deutschland für das gesamte Umweltrecht vorlegen, um etwa Fristen einheitlich zu regeln".

Ein Sprecher des Ministeriums stellte gegenüber der APA fest, dass die Umsetzung der Aarhus-Konvention ohnehin ein Teil des Regierungsprogramms sei, und sie werde mit Einbezug von Ländern, Gemeinden und unter Einbindung der NGOs erfolgen. Dies sei bereits durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich eines Mitspracherechts von Umweltschutzorganisationen klar und die aktuelle Erkenntnis des VwGH gebe diesem Vorhaben recht.

"Armutszeugnis" für Bundesregierung

Hanna Simons, stellvertretende Geschäftsführerin des WWF Österreich, sah in dem VwGH-Spruch vom 19. Februar "eine Absage an jene in der Bundesregierung, die Umweltrechte kappen und Großprojekte ohne Rücksicht auf Verluste durchboxen wollen". Es sei "ein Armutszeugnis, dass es für das Erfüllen EU-rechtlicher Mindeststandards das Höchstgericht gebraucht hat", kommentierte Greenpeace-Programmdirektor Volker Plass das VwGH-Erkenntnis. Dieses ist für Global 2000 "ein Zeichen, dass die Politik beim Umweltschutz umdenken muss".

Die Aarhus-Konvention der EU wurde am 17. Jänner 2005 von Österreich ratifiziert. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der der Öffentlichkeit umfangreiche Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Bei der Umsetzung in nationales Recht wären etwa Informationspflicht, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gericht für alle umweltbezogenen Verfahren gewährleistet. (APA, 13.3.2018)