Wien – Die umstrittene Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) dürft auch bald die Gerichte beschäftigen. Der Anwalt eines suspendierten Verfassungsschützers kündigte am Samstag im Ö1-"Morgenjournal" die Einbringung einer Beschwerde dagegen an. Er hält sowohl die Hausdurchsuchung als auch den Einsatz von Polizisten in Kampfmontur für überzogen.

Der Anwalt argumentierte, dass die Weitergabe von Pass-Mustern für Nordkorea an Südkorea vom Polizeikoordinationsgesetz gedeckt und damit legal sei. "Die Weitergabe erfolgte zum Zwecke der Verhinderung von Passfälschungen im Vorfeld der Olympiade."

Ein zweiter Anwalt meinte, dass der Vorwurf der Nicht-Löschung von personenbezogenen Daten "nicht schwerwiegend" sei. Deshalb wären die "massiven Zwangsmaßnahmen" nicht notwendig gewesen.

"Normale Streifenadjustierung" und keine Kampfmontur

Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, wies in der ZIB2 mediale Darstellungen, dass die Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) die Hausdurchsuchung im Kampfmontur durchgeführt hätten, als "Mystifizierung" zurück. Die Beamten seien "in normaler Streifenadjustiung" aufgetreten, sie hätten standardmäßige Unterziehschutzwesten und Polizeierkennungswesten sowie die Dienstpistole verdeckt unter der Kleidung getragen. (APA, 10.3.2018)

Pilnacek in der ZIB2 Freitagabend
ORF