Die Schweiz will nicht den strengen Grenzwert für Strahlung aus Mobilfunkanlagen lockern. Das dürfte den Ausbau der neuen Technologie 5G zwar nicht verhindern, aber teurer und komplizierter machen. Der Schweizer Mobilfunker Mobilcom wollte heuer mit der Einführung beginnen und bis 2020 das Land flächendeckend versorgen. Nun dürfte das länger dauern, Swisscom droht mit "Lücken" in der Versorgung.

Die Branche hatte einen Emissionsgrenzwert gefordert, der je nach Frequenz etwa drei- bis fünfmal höher ist als der geltende Wert. Die Abgeordneten im Ständerat, der die Kantone vertritt, haben sich davon nicht beeindrucken lassen und am Montag eine Lockerung der Strahlenschutzvorschriften mit 22 zu 21 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Schon 2016 hatte die sogenannte "kleine Kammer" mit einer Stimme Mehrheit höhere Grenzwerte für Mobilfunkantennen abgelehnt, nachdem Gegner vor möglichen gesundheitlichen Auswirkungen gewarnt hatten. Seither habe es aber keine neuen Erkenntnisse gegeben, sagen Kritiker. Mit dem zweiten Nein ist eine Erhöhung der Anlagengrenzwerte nun für eine Weile vom Tisch, sind sich Schweizer Politiker einig.

Vorteile

Verglichen mit der heute verbreiteten vierten Generation (LTE) macht 5G das Surfen im Internet etwa 100 Mal schneller. Außerdem werden damit industrielle Anwendungen für die Kommunikation zwischen Maschinen möglich. Laut Swisscom werden aber in städtischen Gebieten bereits rund 90 Prozent der Antennen beinahe mit der maximal zulässigen Leistung betrieben. Ein Ausbau dieser Antennen sei nicht mehr möglich. Für die Einführung von 5G müssen die Mobilfunkfirmen damit neue Antennenstandorte finden, was angesichts des Widerstands aus der Bevölkerung meist sehr aufwendig ist.

Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung sind sehr umstritten. Kritiker werfen der Strahlung vor, krebsauslösend zu sein. Das wird von Befürwortern in Abrede gestellt, es liegen auch keine Studien vor, die den Zusammenhang beweisen würden. Der Schweizer Abgeordnete Werner Hösli sagte in der Diskussion, erwiesen sei einzig, dass die Erwärmung des Körpergewebes durch Mobilfunkstrahlung schädlich sei. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet an einer neuen Gesamtsynthese der bisherigen Erkenntnisse inklusive Empfehlungen. Doch die ursprünglich für 2018 geplante Publikation verzögert sich offenbar, schreibt die Neue Zürcher Zeitung.

Zugleich mit der Ablehnung höherer Strahlungsgrenzwerte hat der Ständerat aber verlangt, dass bei der Grundversorgung mit Internet eine Mindestgeschwindigkeit von zehn Megabit festgeschrieben wird. Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hätte bei der vorgeschriebenen Übertragungsrate von drei Megabit bleiben wollen. (APA, 7.3.2018)