Wien – Die türkis-blaue Regierung hat sich vorgenommen, Gesetze, die offensichtlich nicht mehr notwendig sind, aus den Gesetzbüchern zu streichen. Auch im Mietrecht soll reiner Tisch gemacht werden. In den nächsten fünf Jahren soll ein komplett neues Mietrecht entstehen, das "verständlich, anwenderfreundlich, gerecht und transparent" sein soll, wie es im Regierungsprogramm heißt.

Allerdings, bemerkt Johannes Stabentheiner, Abteilungsleiter für Wohnrecht im Wirtschaftsministerium, "hat sich die Regierung nicht weit vorgewagt, was konkrete Maßnahmen angeht". Bis es ein neues Mietrecht gibt, sollen kurzfristige Maßnahmen gesetzt werden. So ist etwa eine flexiblere Befristung von Mietverträgen vorgesehen. "Da steckt möglicherweise dahinter, dass man den gestaffelten Befristungsabschlag wiedereinführen möchte, den es bis 2000 gegeben hat", sagt Stabentheiner. Grundsätzlich sollten aber längerfristige Mietverträge gefördert werden und nicht nur solche, die sich bei der derzeitigen Mindestdauer von drei Jahren bei Wohnungen und bei einem Jahr für Geschäftslokale einpendeln.

Befristung und Mietzins

Mehr als drei Viertel der Mieten würden befristet angeboten werden, berichtet Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe des Wohnservice Wien. Zudem würde man bei den 120 Fragen, die die Mieterhilfe täglich beantwortet, "schnell merken, wo der Schuh drückt": bei den Höhen des Hauptmietzinses bei Richtwertmietverträgen in Altbauten. "Von fünf angebotenen Wohnungen werden vier überteuert angeboten oder vermietet", sagt Bartok. Im Schnitt sind es 3,20 Euro pro Quadratmeter und pro Monat zu viel. Im Regierungsprogramm strebt die Koalition, was den Mietzins angeht, auch "marktkonforme Mieten" bei Neubauten und Altbauten an, sofern diese zeitgemäß saniert wurden. Ein weiterer klarer Punkt: die Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln, mit der die Mieten ebenfalls steigen würden.

Auch ein Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter ist geplant. Darin lasse sich ein Paradigmenwechsel erkennen, dass Mieter und Vermieter nicht in einem schiefen Verhältnis zueinander stehen, sondern gleichwertig sind, sagt Stabentheiner. Künftig soll der Vermieter Bescheid geben, wann der Mietvertrag ausläuft. Für Stabentheiner ist noch unklar, welche Rechtsfolgen es gibt, wenn dagegen verstoßen wird. (set, 7.3.2018)