Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nennt die Regelung "unpassend".

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Wien – Die Parteienförderung des Bundes müsste ab April erhöht werden. Konkret wäre laut Parteiengesetz eine Anhebung um 5,65 Prozent auf 31,1 Millionen Euro fällig. Auch die Wahlkampfkostengrenze und der Betrag, ab dem Spenden offengelegt werden müssen, sollen steigen.

Der Bund hatte die Parteienförderung 2012 kräftig erhöht – parallel zur Schaffung neuer Transparenzregeln. Außerdem wurde eine "Valorisierung" der Fördermittel festgeschrieben, sobald die ab 2013 aufgelaufene Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozentpunkten überschreitet. Das wäre heuer der Fall, womit im April eine Erhöhung der Fördermittel von 29,4 auf 31,1 Millionen fällig wäre.

Brief an die Parteichefs

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat die Parteichefs in einem Brief darauf hingewiesen und die Regeln als "unpassend" bezeichnet. Wie Kraker in dem mit Freitag datierten Schreiben mitteilt, wäre von der Erhöhung auch die Wahlkampfkosten-Obergrenze betroffen: Derzeit dürfen die Parteien 7,0 Millionen Euro für Wahlkämpfe ausgeben, künftig wären es fast 7,4 Millionen. Parteispenden müssten erst ab 3.700 Euro offengelegt werden (derzeit 3.500). Die sofortige Veröffentlichung von Großspenden wäre erst ab 52.825 Euro verpflichtend (derzeit 50.000).

Kraker weist darauf hin, dass der Rechnungshof keinen Handlungsspielraum bei der Festsetzung der Erhöhung hat: Er muss die Valorisierung laut Parteiengesetz kundmachen, kann ihre Höhe aber nicht beeinflussen. "Ebenso wenig kann der Rechnungshof inhaltlich prüfen, ob die Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden", beklagt Kraker. "Das ist aus meiner Sicht unpassend." Verhindert werden könnte die Erhöhung nur durch einen Gesetzesbeschluss. Für die Länder gelten übrigens andere Regeln: Sie dürfen ihre Parteienförderung jährlich anheben.

"Wollen im System sparen"

Nun haben die Koalitionsparteien am Dienstag angekündigt, die Erhöhung der Parteienförderung nicht durchzuführen. Die Valorisierung wird für dieses Jahr ausgesetzt, teilten Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) mit. Ein erster Beschluss dazu soll im Ministerrat am Mittwoch fallen. "Wir wollen im System sparen, und dazu sollen auch die Parteien einen Beitrag leisten", sagte Kurz. "Die Bundesregierung wird daher morgen den Beschluss fassen, die automatische Anhebung für dieses Jahr auszusetzen. Ich hoffe, dass auch alle Parlamentsparteien diesen Beschluss mittragen."

Strache verwies darauf, dass Österreich schon jetzt eine der höchsten Parteienförderungen Europas habe: "Daher ist es angebracht, dass wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und diese fünfprozentige Erhöhung der Parteienförderung einsparen."

Kern kann sich Aussetzung vorstellen

Die SPÖ plädiert dafür, die Valorisierung im Rahmen eines "Gesamtpakets" auszusetzen. Parteichef Christian Kern wünscht sich dabei auch eine Begrenzung von Parteispenden auf 20.000 Euro und eine schärfere Begrenzung der Wahlkampfkosten. "Wenn das gewährleistet ist, sind wir gerne bereit, der einmaligen Aussetzung der Erhöhung der Parteienförderung zuzustimmen", sagte Kern. Es brauche viel mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung, ein Ende der Umgehungskonstruktionen bei den Wahlkampfkosten und eine Spendenobergrenze.

Auch die Wahlkampfkostengrenze wird erhöht

Um die Erhöhung der Parteienförderung zu verhindern, reicht ein einfaches Gesetz. Wie der Politikwissenschafter Hubert Sickinger erklärt, steht zwar die (jährliche) Erhöhung der maximalen Obergrenzen der Parteienförderung von Bund, Ländern und Gemeinden im Verfassungsrang. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, regeln aber einfache Gesetze. Sehr wohl im Verfassungsrang steht die jährliche Inflationsanpassung der maximalen Obergrenzen für die Parteienförderung von Bund, Ländern und Gemeinden ("Korridor"). 2012 wurde nämlich festgelegt, dass die Parteien auf Bundesebene mindestens 3,1 und maximal elf Euro für jeden Wahlberechtigten erhalten. Für die Parteienförderung der Länder (inklusive Gemeinden) wurde eine Obergrenze 22 Euro pro Stimmbürger festgelegt. Diese Mindest- und Maximalbeträge werden seit 2015 jährlich an die Inflation angepasst. (APA, 6.3.2018)