Kommen die Online-Firmen der Empfehlung nicht ausreichend nach, will die EU-Kommission auf eine Verordnung drängen.

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Die Europäische Kommission drängt beim Kampf gegen "illegale Online-Inhalte" auf schnelle und proaktive Maßnahmen. Insbesondere gegen Terror, Kinderpornos, rechtlich relevante Hasspostings, Betrug und Urheberrechtsverletzungen sollten Online-Plattformen und Hoster flott "operative Maßnahmen" setzen, so die Forderung. Mit ihm Paket: Die Aufforderung zur umgehenden Einrichtung von Uploadfiltern, berichtet Heise.

Geht es um terroristischen Content, so will man gemeldete Inhalte gegebenenfalls bereits vor einer Überprüfung sperren. Man schlägt vor, dass die Meldestellen der Anbieter mit Europol kooperieren. Gemeldete Inhalte sollen binnen einer Stunde verschwinden. Manuelle Prüfung, bei der irrtümlich gesperrter Content wieder freigeschalten wird, erfolgt mitunter erst danach.

Uploadfilter auch für kleine Plattformen

Die Uploadfilter werden schließlich in einen Empfehlungs-Memo skizziert. Diese Forderung nach automatisierter Überprufung neuer Inhalte richtet sich nicht nur an Facebook und Co., sondern nennt auch kleinere Plattformen als "weiche Ziele" für die Verbreitung illegaler Inhalte.

Allerdings solle die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, da man sich im Klaren sei, dass bei diesen weniger Ressourcen und Knowhow zur Verfügung stehen. Dazu seien betroffene Nutzer zu informieren und ihnen die Möglichkeit eines Einspruchs einzuräumen, um etwaige versehentliche Lösungen revidieren zu können.

Empfehlung, aber mit Nachdruck

Momentan haben die Forderungen der Kommission offiziell Empfehlungscharakter. Allerdings mit einigem Nachdruck, denn es wurde bereits in Aussicht gestellt, sie zu Vorschriften zu machen, sollten freiwillige Umsetzungen ausbleiben.

Das Vorhaben, das auch ein wichtiger Bestandteil der anstehenden EU-Urheberrechtsreform werden könnte, stößt bereits auf einigen Protest. Der deutsche Provider-Verband Bitkom sieht darin "faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet". (red, 02.03.2018)