Linz – Mit unangemessenen Vergleichsangeboten wollte eine Firma aus Oberösterreich einen ehemaligen Mitarbeiter abspeisen. Etwas mehr als acht Monate war der deutsche Arbeitnehmer als internationaler Vertriebsleiter bei einem Unternehmen im Bezirk Braunau beschäftigt. Er hatte in dieser Zeit bedeutend mehr Überstunden gemacht, als durch seine Überstundenpauschale abgedeckt waren.

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer Braunau. Seine Überstunden konnte er mit seinen akribischen Arbeitszeitaufzeichnungen belegen, so die AK Oberösterreich in einer Aussendung. Der frühere Arbeitgeber behauptete, die Berechnung sei falsch, und verweigerte die Zahlung. Er bot seinem ehemaligen Vertriebsleiter für 220 Überstunden eine Vergleichszahlung von 1.000 Euro an. Das war dem Arbeitnehmer natürlich viel zu wenig.

Ein intensiver Briefwechsel zwischen und AK und Firma brachte wenig Erfolg. Die Firma erhöhte zwar ihr Vergleichsangebot auf 2.000 Euro, weil beide Angebote nicht annähernd dem Wert der geleisteten Überstunden entsprachen, war mit Verhandeln irgendwann Schluss. Die AK reichte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Erst dann lenkte die Firma ein und bezahlte sämtliche offenen Ansprüche nach: Der Mann bekam fast 11.000 Euro nachgezahlt. (red, 25.2.2018)