Mit dem Thema Arbeitszeitverkürzung konnte sich die Gewerkschaft nicht durchsetzen.

Foto: Katrin Burgstaller

Wien – Mit einer Einigung auf zwischen den Verhandlungspartnern ist eine Verschärfung des Arbeitskampfes bei den privaten, meist gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitsbetrieben in der Nacht auf Samstag nach 19-stündigen Verhandlungen abgewendet worden. Die ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaft wie eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, eine Lohnerhöhung von mindestens 2,75 Prozent oder sechs Wochen Urlaub für alle MitarbeiterInnen werden nicht verwirklicht.

Nach Protesten, Warnstreiks und sechs Verhandlungsrunden in den vergangenen Wochen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft geeinigt. Vereinbart wurde demnach eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent bzw. mindestens 48 Euro. Für untere Lohn- und Gehaltsgruppen bedeutet das eine Lohn- und Gehaltserhöhung von über 3 Prozent. Für Lehrlinge konnte zusätzlich zur prozentuellen Steigerung von 2,5 Prozent eine Erhöhung von 100 Euro erreicht werden.

Alle Beschäftigten, die bereits fünf Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag. Für Pflegeberufe konnten weitere Verbesserungen erreicht werden, teilten die GPA-djp und die Gewerkschaft vida in einer Aussendung mit. Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Februar 2018 in Kraft. "Der Abschluss in dieser Qualität war nur möglich, weil sich tausende Kolleginnen und Kollegen in Aktionen solidarisch beteiligt haben. Auch wenn die Arbeitgeber beim Thema Arbeitszeitverkürzung wenig Entgegenkommen zeigten, bleibt sie auf unserer Agenda", sagten die Verhandler Reinhard Bödenauer (GPA-djp) und Michaela Guglberger (vida). (APA, 25.2.2018)