Der Erwachsenenschutz sei ein "großer Wurf". Mit den neuen Regeln, die statt pauschaler Sachwalterschaftsauflagen maßgeschneiderte Unterstützung möglich machen, werde sich Österreich in Sachen Rechte für behinderte Menschen aus dem hinteren europäischen Mittelfeld an die Spitze katapultieren. So frohlockten in den vergangenen Jahren bei unzähligen Einführungs- und Schulungsveranstaltungen zu dem neuen Gesetz viele.

Was ist geschehen, dass eine im Vorfeld derart gelobte Regelung unter der neuen Bundesregierung wenige Monate vor dem geplanten Inkrafttreten verschoben werden soll?

Es liege am Geld, antwortet man im Büro des Justizministers Josef Moser. Angesichts der vergleichsweise geringen Summe, mit der der Erwachsenenschutz-Start zu Buche schlägt – 9,5 Millionen Euro -, wirkt das fürs Erste wenig überzeugend. Doch man erinnere sich: Schon vergangenes Jahr drohte der innovativen Neuerung aus Geldgründen das Aus. Dass es dann doch die nötige Finanzzusage gab, war nur dem Engagement des damaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter zu verdanken.

Was also kann über das Geldargument hinaus gegen die Änderung sprechen? Vielleicht hat es schlicht mit der zentralen Absicht des Erwachsenenschutzes zu tun. Ziel ist es, hilfsbedürftigen Menschen Bevormundung so lange wie möglich zu ersparen. Es könnte durchaus sein, dass derlei den umfassenderen türkis-blauen Zielen widerspricht. (Irene Brickner, 20.2.2018)