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Kalbsleber in die Tüte stecken, als Äpfel abwiegen und dann an der Selbstbedienungskassa billig abrechnen. Am Ende wurde der Einkauf für den Mann zu einem kostspieligen Vergnügen.

Foto: dpa / Gero Breloer

München – Warum für eine teure Kalbsleber zahlen, wenn sie bei der Selbstbedienungskassa auch als Obst durchgeht? Viermal soll ein 58-jähriger Kunde diese Masche in einem Münchner Supermarkt durchgezogen haben. Im Dezember wurde der Mann bei dem Diebstahl erwischt.

Das Amtsgericht in München hat den Mann nun zu einer Geldstrafe von 208.000 Euro verurteilt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Nötig hatte der Mann die Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro nicht: Laut Gericht verfügt er über monatliche Einkünfte von mindestens 24.000 Euro.

Der Mann hatte seine Taten zugegeben, ein Motiv für die Diebstähle nannte er nicht. Er wurde wegen der hohen Straferwartung in Untersuchungshaft genommen. Schon zuvor war er dem Gericht aufgefallen: Wegen Steuerhinterziehung wurde er unter anderem schon zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. (red, dpa, 20.2.2018)