Der Presserat rügt "News" für die Covergeschichte zum Suizid eines Elfjährigen.

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Wien – Der Presserat rügt das Wochenmagazin "News" für den Artikel "Warum wollte Wais, 11, sterben?", der in der Ausgabe am 24. November erschienen ist. Mehrere Leser hätten sich an den Presserat gewandet, informiert das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse in einer Aussendung. Der Senat 1 des Presserats stellte nun Verstöße gegen die Punkte 12 (Suizidberichterstattung) sowie 5 und 6 (Persönlichkeitsschutz) des Ehrenkodex für die österreichische Presse fest.

Im Artikel wird davon berichtet, dass sich ein elfjähriger Asylwerber in einer Flüchtlingsunterkunft in Baden das Leben genommen habe. Wie der STANDARD berichtete, hat auch die Diakonie die Vorgehensweise des Magazins kritisiert. Die Organisation wirft den "News"-Journalisten vor, unangemeldet ins Badener Paul-Weiland-Haus gekommen zu sein, wo der Bub mit sechs Geschwistern unter Obsorge seines 23-jährigen Bruders gelebt hatte.

Presserat kritisiert fehlende Zurückhaltung

In der Einleitung des Artikels wird detailreich geschildert, wie der Verstorbene von seinen Geschwistern aufgefunden worden sei. Es wird unter anderem die genaue Suizidmethode sowie der Zustand der Leiche nach deren Auffinden beschrieben. "Darin erkannte der Senat 1 einen Verstoß gegen Punkt 12 des Ehrenkodex, wonach Berichterstattung über Suizide im Allgemeinen große Zurückhaltung gebietet. Die genaue Beschreibung des Suizidablaufs und des Zustands der Leiche könnten suizidgefährdete Personen zum Anlass nehmen, auf eine ähnliche Art und Weise Suizid zu begehen", urteilt der Presserat.

Die Autorin und der Autor des Beitrags hätten die "Gefahr der Nachahmung" nicht ausreichend berücksichtigt. In Ihrer Stellungnahme räumte auch die Chefredakteurin der Zeitschrift ein, dass der Bericht potentiell suizidgefährdete Personen zu Ähnlichem animieren könnte, so der Presserat. Und: "Der Senat beanstandete die genaue Beschreibung des Suizids auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (Punkte 5 und 6 des Ehrenkodex). Abschließend wies der Senat auch noch darauf hin, dass bei der vorliegenden Titelgeschichte die redaktionsinternen Kontrollmechanismen versagten."

Sensibilisierung

Positiv hob der Senat hervor, dass innerhalb der Redaktion der Zeitschrift Gespräche geführt und redaktionsinterne Maßnahmen gesetzt wurden, um Passagen, in denen ein Suizidablauf genau geschildert wird, in Zukunft nicht zu veröffentlichen. Außerdem begrüßte es der Senat, dass in der News-Folgeausgabe ein Essay einer Gastautorin zum Thema "sensible Medienberichterstattung über Suizide" veröffentlicht wurde.

Die Verlagsgruppe News wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. "News" erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats an. (red, 19.2.2018)