Wer die Handysignatur aktiviert hat, kann Volksbegehren einfach online unterzeichnen.

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Wer das aktuelle Frauen- oder Antirauchervolksbegehren unterzeichnen will, kann dafür auf sein zuständiges Gemeindeamt gehen. Oder man erspart sich den Weg und unterschreibt einfach im Internet (sofern es nicht zu Serverausfällen kommt). Möglich ist das mit der Handysignatur.

Was ist die Handysignatur?

Die Handysignatur funktioniert als elektronischer Ausweis und kann sowohl für E-Government-Anwendungen als auch als Unterschrift für Verträge genutzt werden. Anders als bei der Bürgerkarte (auf der E-Card) handelt es sich um eine komplett mobile Lösung, bei der man keine zusätzliche Software auf dem Computer oder einen Kartenleser benötigt. Alles, was man braucht, ist ein Handy beziehungsweise Smartphone und eine Mobilfunknummer. Bereitgestellt wird die Handysignatur vom österreichischen Unternehmen A-Trust.

Wie funktioniert sie?

Die Handysignatur funktioniert ähnlich wie Onlinebanking. Nutzer können sich beispielsweise bei E-Government-Anwendungen mit ihrer Zugangskennung (der Handynummer), einem Passwort sowie einer TAN anmelden. Der TAN-Code wird per SMS auf das Mobiltelefon geschickt und online eingegeben. Das ersetzt im Internet die eigenhändige Unterschrift. Alternativ gibt es auch eine eigene Handysignatur-App, bei der SMS/TAN durch einen QR-Code ersetzt werden. Die App ist für iOS, Android, Windows Phone und Blackberry erhältlich. Die Volksbegehren kann man online über die Website des Innenministeriums sowie über das E-Government-Portal help.gv.at unterzeichnen.

Wie kommt man dazu?

In Österreich kann man die Handysignatur bereits ab 14 Jahren beantragen. Für die Aktivierung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Man kann in eine der Registrierungsstellen oder sein Finanzamt gehen und sie dort unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises aktivieren lassen. Eine Liste dieser Registrierungsstellen findet man auf buergerkarte.at.

Alternativ ist auch eine Onlineaktivierung möglich, wenn man bestimmte andere Services bereits nutzt. Wer etwa seine Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung über "Finanz Online" ausfüllt, kann die Signatur darüber beantragen. Aber auch über ein registriertes Benutzerkonto bei der österreichischen Post, über ein mittels Bankident der Bank Austria verifiziertes Postfach bei Postserver und den Briefbutler-Service der Post ist die Aktivierung möglich. Weiterführende Anleitungen findet man ebenfalls auf buergerkarte.at sowie auf handy-signatur.at.

Was kostet die Handysignatur?

Die Nutzung des elektronischen Ausweises ist für alle Bürger kostenlos. Auch der Empfang der SMS mit der TAN kostet im Inland nichts. Im Ausland kann es eventuell zu Roamingaufschlägen kommen.

Wie lange gilt die Signatur?

Ähnlich wie ein Ausweis muss auch die Handysignatur regelmäßig erneuert werden – sie ist immer für fünf Jahre gültig. Nutzer erhalten auf ihre bei der Aktivierung angegebene E-Mail-Adresse rechtzeitig davor einen Hinweis. Über diese E-Mail ist eine Onlineverlängerung möglich. Bei abgelaufener Signatur muss man sie auf dem herkömmlichen Weg erneut aktivieren lassen. (Birgit Riegler, 16.2.2018)