Der Betrieb einer Infoseite über Popcorn Time brockte dem Beklagten eine sechsmonatige Haftstrafe ein.

Foto: Popcorn Time

Ein Gericht im dänischen Odense hat mit einem Urteil für Aufmerksamkeit gesorgt. Der laut Staatsanwaltschaft in Europa bisher erste Richterspruch dieser Art sieht eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung für einen 39-jährigen Mann vor. Der Grund: Er informierte andere User über den illegalen Streamingdienst "Popcorn Time".

Popcorn Time kam 2015 auf und erhielt den Beinamen "Netflix für Piraten", da es aktuelle Filme und Serien übersichtlich als Stream anbot. Auch der Verurteilte fand Gefallen an der Plattform, die zuerst über einen eigenen Software-Client und in späteren Iterationen einfach über den Browser zugänglich war.

Muss Website-Einnahmen abliefern

Das Interesse an dem Dienst vermochte er auch zu verwerten. Er richtete die Webseite Popcorntime.dk (archivierte Version im Webarchiv aus 2015) ein. Dort veröffentlichte er Neuigkeiten im Bezug auf das Angebot und informierte in Artikeln darüber, wie man es etwa über einen VPN anonym nutzen könne.

Was diesen Fall sehr beachtenswert macht, ist die Tatsache, dass er selber weder urheberrechtliche Inhalte, noch den Download der Software auf der Seite gehostet hatte., berichtet Torrentfreak Viel mehr verließ er sich dabei auf andere Portale, die er verlinkte.

Im August 2015 wurde er von den Behörden festgenommen und die Domain beschlagnahmt. Neben der Bewährungsstrafe muss er außerdem alle mit der Seite erzielten Werbeeinnahmen – genannt wird ein Betrag von rund 68.000 Euro – abgeben und zudem 120 Stunden Gemeinschaftsdienst ableisten.

Staatsanwalt erfreut, Einspruch möglich

"Noch nie zuvor wurde eine Person dafür bestraft, weil sie mitgeholfen hat, Streaming-Services zu verbreiten", kommentiert der Staatsanwalt den Fall. "Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um illegales Streaming im Internet zu bekämpfen und wird in ganz Europa nachhallen." Weiters betont er die jährlichen "Milliardenverluste" der Filmindustrie durch Piraterie.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Der 39-Jährige hat jetzt rund zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls vor das Höchstgericht zu gehen. (red, 08.02.2018)