Wien – Nachdem er im vergangenen Sommer zumindest zweimal eine Zwölfjährige in der elterlichen Wohnung des Mädchens in Wien-Hernals missbraucht hatte, ist ein 46-Jähriger am Freitag am Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, der gebürtige Rumäne akzeptierte die Strafe ebenso wie der Staatsanwalt.

Der Angeklagte hatte den ebenfalls aus Rumänien stammenden Stiefvater der Schülerin 2014 zufällig in Wien kennengelernt. Der 46-Jährige kam immer wieder in die Bundeshauptstadt, um sich hier Arbeit im Baugewerbe zu suchen. Sein Bekannter bot ihm schließlich eine Bleibe in seiner Wohnung an, ab Herbst 2015 bezog er dort regelmäßig Quartier.

Angeklagter verlangte Sex und drohte

Im August 2017 verlangte der Mann laut Anklage von der unmündigen Tochter seines Quartiergebers Sex. Dem Staatsanwalt zufolge drohte er ihr mit dem Kehledurchschneiden und dem Umbringen ihrer zwei jüngeren Bruder, sollte sie sich nicht fügen. Das Mädchen ließ darauf gemäß den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen innerhalb von drei Tagen zweimal Geschlechtsverkehr am Küchenboden über sich ergehen. Einmal filmte der Täter das Geschehen mit einem Camcorder und speicherte danach Screenshots auf seinem Handy. "Sie hat sich enorm gefürchtet", betonte der Staatsanwalt.

Angeklagter spricht von Verführung

Der Angeklagte behauptete hingegen, er sei von der Zwölfjährigen "verführt" beziehungsweise "provoziert" worden: "Es war schon nicht mehr normal". Das Mädchen habe ihn verbal angemacht: "Ich habe mich auch gewundert, was sie so gesprochen hat." Er sei regelrecht genötigt worden: "Sie hat mich nicht in Frieden gelassen. Sie hat sich mir zu stark genähert." Schließlich sei es gegen seinen Willen zu sexuellen Handlungen mit der in dieser Hinsicht nicht Unerfahrenen gekommen: "Wenn sie Jungfrau gewesen wäre, hätte ich sie nicht berührt."

Das Mädchen musste nicht mehr als Zeugin aussagen. Die Unmündige war im Ermittlungserfahren kontradiktorisch vernommen worden, ihre Angaben wurden in der Hauptverhandlung verlesen. Die Öffentlichkeit wurde währenddessen ausgeschlossen. Der Missbrauch war Ende September aufgeflogen, als sich das Mädchen der Mutter anvertraute. Diese ging daraufhin umgehend zur Polizei. (red, APA, 2.2.2018)