Verkehrsminister Norbert Hofer will künftig auf Endrohrmessungen verzichten.

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Wien/Traismauer – Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) fackelt nicht lang, zwei Wochen nach Ende der Begutachtungsfrist setzt er die unter seinem Vorgänger Jörg Leichtfried (SPÖ) konzipierte Verordnung zum Verzicht auf die sogenannten Pickerlprüfungen in Kraft. Damit entfallen künftig bei neueren Autos (ab Baujahr 2006) die seit 1985 verpflichtenden periodischen Abgasuntersuchungen (AU) direkt am Auspuff.

"Diese Tests sind Steinzeit", begründete Hofer die von den Autofahrerklubs ÖAMTC und Arbö jahrelang vehement geforderte Abschaffung der AU. "Sie sind Steinzeit, und es wird auch nichts gemessen außer die Lufttrübung", sagte der Minister in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Lobbyorganisationen der Autofahrer. Bei diesen Endrohrtests komme es zu Motorschäden, und für diese müsse der Fahrzeughalter aufkommen, obwohl ihn keine Schuld treffe. "Deshalb ist es notwendig, dass wir diese veraltete Methode nicht mehr anwenden."

On-Board-Diagnose-System

Dass Deutschland die Endrohrtests mit 1. Jänner 2018 wieder eingeführt hat, weil begründete Zweifel bestanden, dass das On-Board-Diagnose-System (OBD) allein geeignet ist, alle Mängel an emissionsmindernden Einrichtungen (Partikelfilter) zu erkennen und damit den gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsschutzauftrag zu erfüllen, ficht Österreichs Verkehrsminister nicht an: "Ich gehe davon aus, dass bestimmte Unternehmen damit ein Geschäft machen."

Diese Aussage ist insofern pikant, als selbst die mit Abgasuntersuchungen betrauten deutschen TÜV-Prüfanstalten angeben, dass die Beibehaltung der AU-Endrohrmessungen keine Mehrkosten verursache, weil die Messgeräte für ältere Kfzs ohnehin bereitgehalten werden müssen.

20 Pkws mit Motorschäden

Das Argument der Gegner, die Endrohrmessung verursache viele Motorschäden, ist relativ: Bei geschätzten drei Millionen Pkws, die in Österreich jedes Jahr zur §-57a-Überprüfung müssen, kommt es laut Angaben der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft bei rund 20 zu einem Motorschaden. ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold gab die Zahl der Betroffenen am Mittwoch mit rund 100 an. Bei der Finanzprokuratur ein Verfahren auf Schadenersatz angestrengt haben demnach im Vorjahr aber lediglich zehn.

Das deutsche Umweltbundesamt sieht die Abschaffung deutlich differenzierter: Wohl könne mit der Messung am Endrohr ein kaputter Partikelfilter schwerlich aufgespürt werden, aber deshalb gehöre nicht die AU abgeschafft, sondern das Testverfahren soll verbessert werden. Das sieht der deutsche Fahrplan auch vor: Bis 2019 müssen die Messgeräte für die AU neu kalibriert werden, damit sie den neuen Grenzwerten entsprechen und Eichfehler ausgeräumt werden. Per Jänner 2021 wird die AU erweitert, und es müssen Partikelzahlmessungen durchgeführt werden, womit man der stets geforderten, aber bisher nur unzulänglichen Messung der gesundheitsgefährlichen Feinstaubkonzentration ein deutliches Stück näherkommen sollte.

Dagegen wirkt die österreichische Vorgangsweise sehr defensiv. Es wird künftig, wie berichtet, zwar nicht nichts gemessen, aber man verlässt sich auf die im OBD des Fahrzeugs gespeicherten Fehlermeldungen betreffend Dieselpartikelfilter. Meldet dieses OBD einen Fehler, muss die Endrohrmessung, bei der der Motor in der Werkstatt (ohne Last) mit Vollgas hochgefahren wird, jedenfalls durchgeführt werden, versichert Hofer. Bei älteren Fahrzeugen bleibt die periodische Abgasuntersuchung, bei der seit 1985 mit einem Filter die Lufttrübung, also Ruß- und Feinstaubausstoß, untersucht wird, sowieso obligatorisch. (ung, 31.1.2018)