Wien – Das Mitarbeiterabbauprogramm der Bank Austria (BA) hat nicht nur die Folge, dass die österreichische Unicredit-Tochter immer leerer wird. Es sorgt – freilich in Maßen – auch für Klagen gegen die Bank, eingebracht von Mitarbeitern, die weiterarbeiten müssen, obwohl sie ihren Handshake-versüßten Abschied nehmen wollten. So sind am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien Klagen in dieser Causa anhängig.

Zur Einordnung: Per Sparprojekt "BA reloaded" wurden 2.000 Mitarbeiter abgebaut, im Gegenzug bekamen sie Abfertigungspakete mit auf den Weg. Auch rund 1.000 Unkündbare wurden so dazu bewegt zu gehen.

4.000 wollten gehen, die Hälfte musste bleiben

Das Besondere am Vorgehen der Bank: Sie hat die Rahmenbedingungen fürs Ausscheiden der Mitarbeiter vorgegeben, das Angebot mussten diese dann dem Arbeitgeber machen – per Klick am Computer. Das hat es der BA ermöglicht, Leute, die sie nicht gehen lassen wollte, zu halten. In den Fällen nahm sie das Angebot nicht an.

So kam es, dass auch sehr viele Mitarbeiter, die sich zum Gehen entschieden hatten, bleiben mussten. Denn insgesamt hatten sich 4.000 Banker gemeldet, so viel Geld hat die BA aber gar nicht für die Aktion zurückgelegt. Sie hat mit 450 Millionen Euro vorgesorgt.

Mitarbeiter hinterfragen Kriterien

Bleiben mussten etwa Leute aus Abteilungen, die sonst völlig leergefegt wären, Leistungsträger und Experten, auf deren Wissen man nicht verzichten will. Einige von ihnen sehen sich nun unzulässigerweise diskriminiert, manche sind trotzdem gegangen und versuchen nun Ansprüche auf das BA-reloaded-Abschiedspaket geltend zu machen. Sie hinterfragen auch die Kriterien, anhand derer die Bank über Gehenlassen oder Dabehalten entschieden hat. "Haben die gewürfelt?", fragt ein Mitarbeiter rhetorisch.

Bei Gericht wird sich alles um die Frage drehen, wer wem ein Angebot gemacht hat. Juristen der Bank sind sehr sicher, dass sie sich mit ihrer Argumentation durchsetzen werden und sich der Vorwurf der Diskriminierung nicht erhärten lassen werde. Einer der Fälle wird im Februar weiterverhandelt. (gra, 30.1.2018)