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30 Prozent Personal fehlten für die Bekämpfung der Online-Kriminalität.

Foto: REUTERS/Kacper Pempel/File Photo

Wien – Im Bundeskriminalamt gab es zuletzt immer noch teils eklatanten Personalmangel. Das konstatiert der Rechnungshof in einem am Freitag veröffentlichten Follow-up-Bericht zu Empfehlungen, die er 2015 ausgesprochen hatte. Im sogenannten Cybercrime-Büro machte der Fehlbestand mit 1. Jänner 2017 gegenüber dem Organisationsplan sogar 30 Prozent aus.

Knapp 28 Prozent waren es in der für die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität zuständigen Abteilung und an die 20 Prozent in der Abteilung Internationale Polizeikooperation und Fahndung. Im BK-Durchschnitt waren knapp 16 Prozent der für die Erfüllung der Kernaufgaben vorgesehenen Arbeitsplätze nicht besetzt. Die Fehlbestände in der für Cybercrime zuständigen Abteilung begründete das BK mit Schwierigkeiten, geeignetes Personal im Rahmen des Gehaltsschemas des öffentlichen Dienstes zu finden. Das heißt, IT-Fachkräfte verdienen in der Privatwirtschaft viel besser und haben aus diesem Grund nicht unbedingt Ambitionen, zum Bund zu gehen.

Neustrukturierung der Wirtschaftsermittlungen

Im Bereich Wirtschaftskriminalität gab es mehr unbesetzte Planstellen als zuvor, nämlich 16. 35 Prozent der Mitarbeiter waren "dienstzugeteilt", das heißt nicht fix beim Bundeskriminalamt angestellt. Der Anteil sei nach wie vor zu hoch, die Empfehlung, eine Neustrukturierung der Wirtschaftsermittlungen durchzuführen und den Eigenpersonalanteil zu erhöhen, sei nicht umgesetzt worden. Eine 2015 urgierte Such- und Analysesoftware zur Bewältigung der riesigen Datenmengen bei Wirtschaftsermittlungen gab es Ende 2017 – allerdings erst im Probebetrieb. Dafür beginnt ein vierstufiges internes Aus- und Fortbildungskonzept für Beamte zu greifen.

Bessere Konditionen geplant

Um den Mangel an Fachpersonal zu beheben, will das Innenministerium in Ausbildung investieren und Fachkräfte eventuell durch bessere Konditionen anlocken. "Wir müssen uns nach dem Arbeitsmarkt richten", sagte Generalsekretär Peter Goldgruber.

Speziell IT-Kräfte haben in der Privatwirtschaft bessere Verdienstmöglichkeiten als beim Bund. "Wir müssen schauen, zu welchen Konditionen wir Leute beschäftigen können. Es gibt ja die Möglichkeit von Vertragsverhältnissen mit Sondervereinbarungen", erläuterte Goldgruber am Freitag. Ausloten werde man, welche Möglichkeiten das Dienstrecht biete.

Investition für Generalsekretär wichtig

"Ich rechne damit, dass wir in den kommenden Jahren mehr und bessere Leute brauchen", erklärte der Generalsekretär. "Wir müssen in die Entwicklung von Spezialisten investieren." Das gelte nicht nur für den IT-Bereich, sondern auch für die Wirtschaftspolizei. Vorstellbar ist für Goldgruber, Uni-Absolventen mit Berufserfahrung in den öffentlichen Dienst zu übernehmen oder die Ausbildung zu erweitern. Eventuell könnten gemischte Ermittlungsteams – bestehend aus Wirtschaftsexperten, Kriminalisten und Juristen – gebildet werden. Solche Teams, die aus Experten mehrerer Fachrichtungen zusammengesetzt sind, kämen auch bei Cybercrime-Ermittlungen in Frage.

Man werde einen Stufenplan erstellen, um die "Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten", sagte Goldgruber. Die Zeitspanne, auf die sich der RH-Bericht bezieht, falle ja nicht in die Verantwortung des Ministeriums in seiner derzeitigen Konstellation. (APA, 26.1.2018)